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Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Straßen: Bäume überprüfen

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18. Oktober 2018
Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Straßen: Bäume überprüfen
Hochsauerlandkreis.

Der Fachdienst Kreisstraßen des Hochsauerlandreises bittet alle Eigentümer, die Grundstücke an öffentlichen Straßen haben, an ihre Verkehrssicherungspflicht zu denken. Gerade wegen des trockenen Sommers sind insbesondere Fichten vom Borkenkäfer befallen und so trocken, dass sie angesichts der zu erwartenden Herbststürme auf die Straßen fallen könnten und so die Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Ähnliches gilt für Eschen, die vom Eschentriebsterben befallen sind. „Die Grundstückseigentümer sollten ihre Bäume kontrollieren und trockene, abgestorbene, kranke Bäume direkt entfernen lassen. Denn sie sind verkehrssicherungspflichtig“, rät Klaus Vonstein, Fachdienstleiter Kreisstraßen. Darüber hinaus schreibt der Fachdienst zurzeit alle Eigentümer an, bei denen bei der regelmäßigen Baumkontrolle des Hochsauerlandkreises auffallend kranke Bäume festgestellt worden sind.




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Trockene Nadelbäume an Kreisstraße

Trockene Nadelbäume an einer Kreisstraße. / Foto: Fachdienst Kreisstraßen HSK
Trockene Nadelbäume an Kreisstraße


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