25. Oktober 2018

Illegale Müllentsorgung wird geahndet

Auch Grünabfälle gehören nicht in die Landschaft

#Kreis Viersen#

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen weist darauf hin, dass wilde Müllentsorgung nicht gestattet ist und mit Bußgeldern geahndet wird. Wer Müll in Landschafts- oder Naturschutzgebieten ablädt, kann mit bis zu 500 Euro rechnen  – zusätzlich ist hier das Befahren der Wege verboten. Auch Grünabfälle wie beispielsweise Herbstlaub gehören nicht in die Landschaft, sondern als erstes in die eigene Biotonne oder in Kompostierungsanlagen.

Philippe Niebling von der Unteren Naturschutzbehörde appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Bitte entsorgen Sie Ihren Müll auf legalem Weg und werfen Sie ihn nicht einfach in die Natur. Meine Kollegen und ich kontrollieren im Kreis Viersen und haben bereits Bußgelder verhängen müssen. Helfen Sie mit, unsere Natur zu schützen.“

Das Abladen von Müll auf fremden Grundstücken ist generell nicht gestattet. Weitere Infos zur richtigen Entsorgung von Abfall gibt es unter www.kreis-viersen.de -> Dienstleistungen -> Abfallberatung.

 


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Illegale Müllentsorgung

Wer seinen Müll illegal in der Landschaft entsorgt, muss hohe Strafen zahlen, wie hier im Naturschutzgebiet Salbruch. Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

Diese Pressestelle ist Mitglied bei presse-service.de [www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.