Meldungsdatum: 04.12.2018
Die Einzäunung muss entsprechend der geltenden Vorschriften sicher gewährleisten, dass die Wildschweine nicht in Kontakt mit anderen Schweinen kommen können. Die Kreisveterinärbehörde hat die Vorgaben nach einer Besichtigung vor Ort detailliert beschrieben. So muss der zusätzliche Zaun einen Abstand von mindestens 2 Metern zum vorhandenen Zaun aufweisen.
Füttern verboten
Im Auftrag der Stadt Bocholt werden Beschäftigte des Entsorgungs- und Servicebetriebes (ESB) den rund 450 m langen und 1,50 m hohen Zaun voraussichtlich in dieser Woche setzen. Das Füttern der Wildschweine durch Unbefugte ist ab sofort gänzlich untersagt. Entsprechende Verbotsschilder werden ebenfalls in Kürze aufgestellt.
Hintergrund: Afrikanische Schweinepest
Die afrikanische Schweinepest ist eine Virus-Infektion, die zunächst in Osteuropa und vor ca. 3 Monaten auch in Belgien festgestellt wurde. Bislang sind in Deutschland keine Fälle dieser Tierseuche bekannt. Grundsätzlich ist die afrikanische Schweinepest für Menschen nicht gefährlich. LKW-Fahrer oder Reisende können die Pest jedoch einschleppen, indem sie mitgebrachte Wurst- und Fleischprodukte hier als Abfall entsorgen.
Fressen Wildschweine mit dem Virus verseuchte Reste, besteht die Gefahr der Infektion. Menschen, die in Kontakt mit Wildschweinen und Hausschweinen stehen, können die Seuche dann auf Schweinemastbetriebe übertragen. Bei Auffälligkeiten wird ein Tierarzt eingeschaltet. Eine Impfung der Tiere scheidet als Lösung aus, weil es derzeit keinen geeigneten Impfstoff gegen die afrikanische Schweinepest gibt.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
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