Meldungsdatum: 07.12.2018
Diejenigen potentiell auch anspruchsberechtigten Personen, die nicht automatisch erfasst werden (z. B. Studenten, junge Volljährige oder Kinder, die in Patchwork-Familien leben), können sich bereits frühzeitig beim Bürgerbüro der Stadt Bocholt melden und ihren Familienpass beantragen.
Bei jungen Volljährigen ist ein schriftlicher Nachweis der Kindergeldberechtigung bzw. Kindergeldzahlung vorzulegen. Auch die Familien, die nach Bocholt ziehen oder im Dezember Nachwuchs bekommen, können sich beim Bürgerbüro melden.
Für die Anträge rund um den Familienpass 2019 ist das Bürgerbüro der Stadt Bocholt unter Tel. 02871 953-366 oder -365 sowie per E-Mail buergerbuero@mail.bocholt.de zu erreichen.
Anspruchsberechtigt, den Familienpass zu erhalten, sind ab dem 01.01.2019
Als Kinder gelten alle Personen unter 18 Jahren und solche Personen, die nach dem Bundeskindergeldgesetz Kindergeld erhalten.
Alle Anspruchsberechtigten, die den Familienpass erhalten, müssen ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bocholt haben. Der Familienpass wird für jede berechtigte Person ausgestellt.
Er wird ohne Antrag den Anspruchsberechtigten automatisch am Anfang eines jeden Kalenderjahres zugeschickt. Wird der Anspruch im laufenden Jahr erworben, kann der Familienpass direkt beim Bürgerbüro der Stadt Bocholt beantragt werden.
Ermäßigungen
Der Familienpass gilt für ein Kalenderjahr und ist nicht übertragbar. Beim Besuch der gewählten Veranstaltung sind der jeweiligen Institution für den Erwerb der Eintrittskarte der Familienpass und der gültige Personalausweis vorzulegen.
Weitere Informationen erteilt Nicole van Baal vom Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport unter Tel. 02871 953-525 oder E-Mail nicole.vanbaal@mail.bocholt.de .
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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