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Neue Kostensatzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

10. Januar 2019

Familienfreundlichkeit verbessern und Bildung und Erziehung von Kindern fördern sind zentrale Anliegen des Landkreises Leer.

Schwerpunkt ist dabei der Ausbau der Kindertagesbetreuung im Kreisgebiet. Im Zusammenspiel mit Kindertageseinrichtungen sollen durch das Vorhalten der Kindertagespflege verlässliche, flexible und passgenaue Angebotsstrukturen entstehen, die sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die Qualität im Bereich Bildung und Erziehung von Kindern nach Möglichkeit sicherstellen.

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege hat der Landkreis Kostenbeiträge festgesetzt. Die Höhe des monatlichen Kostenbeitrags richtet sich nach dem Einkommen, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und der tatsächlichen monatlichen Betreuungszeit.

Die entsprechende Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege wurde zum 1. Januar 2019 geändert.

Wesentliche Änderungen: die Neufestlegung von Einkommensgruppen und die Neufestsetzung des Kostenbeitrags pro Kind und Stunde. Die Kostensatzung ist im Internetauftritt des Landkreises Leer einzusehen.  

Betroffene Eltern können auf Antrag eine Neuberechnung ihres Kostenbeitrags bei den zuständigen Mitarbeiterinnen des Jugendamtes des Landkreises Leer beantragen.

www.lkleer.de/kinder-jugend-familie/kindertagespflege

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