Bäume an zwei Grundschulen müssen gefällt werden

14.01.2019 | Herten

ZBH führt Arbeiten bis zum 28. Februar durch

An den beiden Grundschulstandorten „In der Feige“ und „Augustaschule“ fällt der Zentrale Betriebshof Herten bis zum 28. Februar einige Bäume. Die Arbeiten sind eine Vorbereitung für Baumaßnahmen und müssen bis zum 1. März abgeschlossen sein, da dann die Nist- und Brutzeit für heimische Tiere beginnt. In der Zeit bis Oktober dürfen dann laut Bundesnaturschutzgesetz keine Bäume mehr gefällt werden.

Am Standort „Augustastraße“ werden circa fünf Bäume im hinteren Schulhofbereich gefällt. An dieser Stelle ist die Aufstellung von Raummodulen für einen Kindergarten geplant.
Am Standort „In der Feige“ ist die Fällung von zwölf Bäumen auf dem südlichen Schulhof erforderlich. In diesem Bereich soll in diesem Jahr mit dem Bau eines neuen Kindergartens begonnen werden. Für die Arbeiten beauftragt der ZBH eine Firma.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: c.ploetz@herten.de



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