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Presseinformation

24. Januar 2019
Sofortige Unterbringung psychisch Erkrankter: Kreis organisierte Fortbildung zu sensiblem Thema
Mitarbeiter örtlicher Ordnungsämter benötigen Rechtssicherheit

Kreis Steinfurt. Allein im Jahr 2017 mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Ordnungsämter mehr als 300 Menschen vorübergehend in psychiatrischen Kliniken unterbringen. Dies ist für alle Beteiligten eine belastende Situation, zumal die Psychisch- oder Sucht-Erkrankten sich selber oder andere erheblich gefährden. Da eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für die Betroffenen immer auch freiheitsbeschränkend ist, verlangt diese Anordnung von den Mitarbeitern der Ordnungsämter ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Rechtssicherheit.

 

Auf Wunsch zahlreicher kreisangehöriger Ordnungsbehörden hat das Ordnungsamt des Kreises Steinfurt jetzt zu dieser komplexen Thematik eine Fortbildungsveranstaltung organisiert. Hierzu konnte als Referent Georg Dodegge gewonnen werden. Dodegge verfügt über langjährige Erfahrungen als Vormundschafts- und Betreuungsrichter beim Amtsgericht Essen und ist seit 2014 Vorsitzender der Überörtlichen Arbeitsgemeinschaft zum Betreuungswesen in NRW.

 

Die Veranstaltung richtete sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsämter, an Ärztinnen und Ärzte, die für die Einweisung in eine psychiatrische Klinik vorab ein ärztliches Zeugnis erstellen müssen, sowie an die Polizei.

 

Das Psychisch-Kranken-Gesetz (Psych-KG) weist den Ordnungsämtern die Aufgabe zu, in Eilfällen, in denen eine richterliche Entscheidung nicht abgewartet werden kann, selber über die Einweisung in die Psychiatrie zu entscheiden.

 

„Die Unterbringung ist nur zulässig, wenn sie zur Gefahrenabwehr absolut erforderlich ist“, erklärt Martin Lücker vom Ordnungsamt des Kreises. Im Anschluss an die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik sei die Ordnungsbehörde verpflichtet, beim Betreuungsgericht einen Antrag auf Unterbringung zu stellen, der erläutert, warum eine vorherige gerichtliche Entscheidung nicht möglich war.

 

Dodegge betonte, dass 99 Prozent aller sofortigen Einweisungsfälle durch die Ordnungsbehörde organisiert werden, weil die üblichen Hilfeleistungs- und Betreuungssysteme an Wochenenden und nachts nicht greifen. Diese hohe Quote mache eindringlich deutlich, wie wichtig die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Aufgabenbereich sei.

 




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Tagung Ordnungsämter



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de