Meldungsdatum: 22.02.2019
Steuerpflichtige, denen kein Bescheid zugestellt wurde, sollten sich mit dem Geschäftsbereich Forderungsmanagement unter Tel. 02871 953-288 in Verbindung setzen. Klagen können nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides eingelegt werden. Die Rechtsmittelfrist für die zuletzt versandten Bescheide endet damit am 22. März 2019.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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