Dienststellen der Stadt schließen am Rosenmontag früher
An Rosenmontag, 04. März, sind die Dienststellen der Stadt Hamm nur bis 12 Uhr geöffnet. Besonderheiten gilt es beim Besuch der Bürgerämter und des Standesamtes zu beachten. Wegen der erforderlichen längeren Bearbeitung bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen werden diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die ein Kraftfahrzeug zulassen möchten, gebeten, bis spätestens 11.30 Uhr die Bürgerämter zu besuchen.
Auch das Standesamt schließt an diesem Tage bereits um 12 Uhr. Wer sich am Rosenmontag dafür entscheidet, die Eheschließung anzumelden und einen Eheschließungstermin zu vereinbaren, wird wegen der umfangreichen Beratungen ebenfalls gebeten, das Standesamt bis 11.30 Uhr aufzusuchen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, vorab telefonisch einen Gesprächstermin zu vereinbaren oder ihn auf www.hamm.de/standesamt – auszuwählen. Dadurch können Wartezeiten vermieden werden.
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