Kreis Unna. Der Angelsport erfreut sich großer Beliebtheit. Doch bevor ein Petrijünger die Angel auswerfen darf, muss er die Fischerprüfung bestanden haben. 2018 legten im Kreis Unna insgesamt 292 Teilnehmer die Prüfung ab.
Naturverbundenheit, Erholung und Entspannung am Gewässer – das waren die Motive für die Teilnehmer, sich im vergangenen Jahr zur Fischerprüfung anzumelden. 272 von ihnen bestanden sie auch. Zum Vergleich: 2017 schlossen 382 von insgesamt 402 Prüflingen den Test erfolgreich ab. Die Durchfallquote lag 2018 bei 7,35 Prozent und damit höher als im vorangegangenen Jahr (4,98 Prozent). Das geht aus der Jahresstatistik der Unteren Fischereibehörde hervor.
Viele Absolventen aus Lünen
An der Frühjahrsprüfung 2018 nahmen 186 Personen teil. Davon fielen 12 durch. Im Herbst stellten sich 106 Teilnehmer der Herausforderung, acht von ihnen bestanden die Prüfung nicht. Mit 58 Absolventen kommen die meisten Neu-Angler aus Lünen, wie die Statistik zeigt. 107 der erfolgreichen Prüflinge wohnen außerhalb des Kreisgebiets.
Die Prüfung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Mindestalter für die Teilnahme ist 13 Jahre. Im schriftlichen Teil müssen die Prüflinge jeweils zehn Fragen aus sechs Prüfungsgebieten - von Allgemeiner Fischkunde über Natur- und Tierschutz bis Gesetzeskunde - beantworten.
Im praktischen Teil müssen die Teilnehmer vor dem Prüfungsausschuss beweisen, dass sie die Angelgeräte waidgerecht zusammenstellen können. Außerdem müssen sie eine ausreichende Artenkenntnis über die heimischen Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen.
Prüfungszeugnis nicht gleich Fischereischein
Nach bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Prüfungszeugnis der Unteren Fischereibehörde des Kreises Unna. Um ihrem Hobby nachgehen zu dürfen, benötigen die frisch gebackenen Angler einen gültigen Fischereischein, den die Stadt oder Gemeinde ausstellt. PK | PKU
Hinweis an die Redaktionen:
Der Pressemitteilung beigefügt ist eine Tabelle mit den Ergebnissen der Fischerprüfung.
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