Pressemeldungen der Stadt Cuxhaven

   


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Cuxhaven, 12. März 2019
Osterfeuer 2019
Die Stadt Cuxhaven informiert:

Cuxhaven.

Auch dieses Jahr werden viele Cuxhavenerinnen und Cuxhavener sowie ihre Gäste den Frühling mit einem traditionellen Osterfeuer begrüßen. Damit die Freude ungetrübt bleibt und niemand zu Schaden kommt, muss der Veranstalter einige Vorschriften und Regeln beachten:
Das Abbrennen eines Osterfeuers ist schriftlich bei der Stadt Cuxhaven, Abteilung Brandschutz und Rettungswesen, Grandauerstraße 2, 27472 Cuxhaven, zu beantragen. Dies kann formlos unter Angabe des Veranstaltungsdatums, Verantwortlichen, Veranstaltungsort und der Rechnungsanschrift oder mit dem Antragsformular der Stadt Cuxhaven erfolgen.
Anmeldeschluss ist der 05.04.2019.
Für die Prüfung und Bescheidung Ihres Antrags erhebt die Stadt Cuxhaven eine Gebühr in Höhe von 23,00 Euro. Der Bescheid enthält Auflagen zur Durchführung, die unbedingt beachtet werden müssen.
So sind nur traditionelle Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) zulässig, d. h. die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein. Das Abbrennen eines Feuers ausschließlich im privaten Kreis gilt als illegale Abfallverbrennung, die zu einem kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz und einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen kann.
Es dürfen nur Sträucher, Äste, Zweige und andere pflanzliche Rückstände als Osterfeuer verbrannt werden. Die Menge des Materials darf 150 m3 nicht überschreiten. Nicht verbrannt werden dürfen Abfälle, die nicht rein pflanzlich sind, z. B. Haus- und Sperrmüll, gebeiztes oder gestrichenes Holz, Kunststoffe, Bauschutt, Reifen und Altöl.
Das Abbrennen ist ab Ostersamstag bis Ostermontag zulässig. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden (von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr) vollständig abgebrannt sein.
Am Karfreitag dürfen keine Osterfeuer durchgeführt werden.


Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
o zu unbewohnten Gebäuden und Bäumen 50 m
o zu bewohnten Gebäuden, Reetdachhäusern, Wäldern, Freileitungen, öffentlichen Verkehrsflächen, Windenergieanlagen, Tankstellen und Ener-gieversorgungsanlagen 100 m
o zu Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Biogasanlagen und Alten- und Pflegeheimen 300 m


Das für das Osterfeuer bestimmte Material darf frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen werden. Es ist dafür zu sorgen, dass Tiere, die evtl. Unterschlupf gefunden haben, nicht zu Schaden kommen können. Daher darf das Brennmaterial erst am Tag der Veranstaltung auf der Feuerstelle aufgeschichtet werden.
Die Stadt Cuxhaven behält sich vor, das Abbrennen von Osterfeuern ganz oder teilweise zu untersagen, wenn zu befürchten ist, dass von dem Feuer eine Gefahr für die Schutzgüter Dritter oder für die Umwelt ausgeht. Prüfungen über die Einhaltung der Vorschriften und Kontrollen der Brennplätze werden im Vorwege und wäh-rend der Osterfeiertage erfolgen.
Weitere Informationen, auch für Gewerbetreibende, sowie Ansprechpartner bei Fragen finden Interessierte im Internet.



Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Kerstin Riepenhusen




Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:


Osterfeuer am Strand



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