Meldungsdatum: 26.03.2019

Breitbandausbau: Bürger in Randlagen könnten noch profitieren

Voraussetzung: Weniger als 30 MB/s und Nähe zum Ausbaugebiet

Bald startet in Bocholt der Breitbandausbau in den Außenbereichen. Bocholter Bürger in ländlichen Randlagen, die noch keinen schnellen Glasfaser-Internetanschluss haben und noch nicht in der bald startenden Ausbaustufe erfasst sind, könnten unter bestimmten Voraussetzungen vielleicht doch noch profitieren. Darauf weist die Stabsstelle für Zukunfts- und Strategiefragen der Stadt Bocholt jetzt hin.

Voraussetzung ist, dass die Immobilie in Nähe eines Ausbaugebietes liegt und der Haushalt weniger als 30 MB/s Übertragungsgeschwindigkeit empfängt.

Hintergrund: Breitbandausbau bis Ende 2021

Der Breitbandausbau für schnelles Internet in den unterversorgten, ländlichen Außenbereichen Bocholts startet Mitte April 2019.

Insgesamt 1.800 Haushalte werden ans Glasfasernetz angeschlossen, 610 Kilometer Glasfaser bis Ende 2021 verlegt. 15 Mio Euro werden vom Land NRW über den europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER)  gefördert, rund 2. Mio steckt die Stadt selbst in den Ausbau.

Den Ausbau durchführen wird die Bocholter Energie- und Wasserversorgung (BEW), und zwar schrittweise in neun abgesteckten Gebieten (sog. Ausbaulose), strahlenförmig von innen nach außen, beginnend in Stenern und Biemenhorst.

Grundlage für den Ausbau ist eine Liste mit Hauskoordinaten. Sie enthält alle Straßen und Hausnummern, die angeschlossen werden. Wer auf der Liste steht, muss nichts unternehmen. Anders diejenigen, deren Immobilie am Rand eines Ausbaugebietes liegt. Hier lohnt es sich unter Umständen, den vorhandenen Internetanschluss zu überprüfen.

Voraussetzungen

Grundsätzlich können nur Anschlüsse für Häuser bzw. Immobilien von der Förderung profitieren, wo aus technischen Gründen keine Leistung von mind. 30 MB/s verfügbar ist, erklärt Sascha Terörde, Leiter der Stabsstelle Strategie und Zukunft. „Das heißt, wo weniger als 30 Mbit/s technisch ankommen, diese Anschlüsse können grundsätzlich die Förderung bekommen, wo 30 Mbit/s und mehr verfügbar sind, diese Anschlüsse sind nicht förderfähig.“

Formular

Hierzu muss eine schriftliche Bestätigung seitens des jeweiligen Telekommunikationsanbieters vorgelegt werden, dass technisch weniger als 30 Mbit/s bereitgestellt werden können. Um diesen Nachweis von seinem Telekommunikationsunternehmen zu bekommen, stellt die Stadt Bocholt auf der städtischen Webseite unter www.bocholt.de/rathaus/stadtentwicklung-statistik/breitband ein Formular bereit, mit dem jeder, der sich ungerechtfertigt ausgegrenzt fühlt, eine entsprechende Bestätigung von seinem Telekommunikationsanbieter anfordern kann.

Das ausgefüllte Formular kann dann bei der Stabsstelle für Zukunfts- und Strategiefragen eingereicht werden. Von dort wird geprüft, ob ein Haushalt noch in den aktuellen Ausbau mit reinrutschen kann.

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de


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Glasfaser Stockfoto (Foto: Adobestock / Destina)

Glasfaser (Foto: Adobestock / Destina)