Kreis Unna. Ob für Grünschnitt, Bauschutt oder zur Anlieferung von Kies, Sand und Co. – muss viel Material bewegt werden, sind Baucontainer oft die erste Wahl. Genügt der Platz auf dem eigenen Grundstück nicht, stellen viele den Container auf die Straße. Kein Problem – mit Genehmigung und Sicherungsmaßnahmen. Infos dazu gibt es jetzt in einem neuen Merkblatt vom Kreis Unna.
„Verkehrsflächen gehören in erster Linie Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern – also den Verkehrsteilnehmern“, sagt Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde Kreis Unna mit Blick auf die anstehende Gartensaison. Viele nutzen Container, um den Grünschnitt zwischenzulagern und später leichter entsorgen zu können. Was dabei zu beachten ist, wissen die meisten aber nicht.
Nur mit Genehmigung
„Ein abgestellter Container ist ein Hindernis und muss angemeldet werden“, so Arnold. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde – der Kreis Unna also für die Städte Fröndenberg/Ruhr, Bönen und Holzwickede – ob eine Ausnahme zugelassen werden kann. So gibt es zum Beispiel bestimmte Abstände, die zu Rad- und Gehwegen eingehalten werden müssen.
„Dabei geht es darum, dass Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer möglichst wenig behindert werden. Der Container muss auch gut sichtbar sein“, sagt Arnold und hat dabei die Verkehrssicherheit im Blick. Ein schlecht sichtbarer Container kann zu schlimmen Unfällen führen, wenn er übersehen wird. Auch ein Namensschild des Auftraggebers auf dem Container ist unerlässlich, damit dieser schnell kontaktiert werden kann, falls es zu Problemen kommt.
Merkblatt informiert
Über all diese Regeln informiert ein neues Merkblatt des Kreises Unna. Es ist unter www.kreis-unna.de (Suchwort „Verkehrssicherung“) unter dem Punkt „Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum“ zu finden. PK | PKU
Hinweis an die Medien
Sie finden das Merkblatt auch im Anhang dieser Meldung.
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