Zu den hoheitlichen Aufgaben, die Jens Herzmann zu erledigen hat, gehört insbesondere die sogenannte Feuerstättenschau. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Dabei macht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine Bestandsaufnahme und untersucht, ob alle Feuerungs- und Abgasanlagen eines Gebäudes sicher sind.
Feuerstättenbescheid für Eigentümer
Anhand dieser Untersuchung wird der Feuerstättenbescheid erstellt. Darin ist festgelegt, welche Arbeiten in welchem Zeitraum durch die Eigentümer zu beauftragen sind (Eigentümerpflichten). Zu den weiteren gesetzlich geregelten Aufgaben gehören Abnahmen an Schornsteinen und Abgasleitungen sowie an neuen Feuerungsanlagen.
Diese Pflichtaufgaben sind nicht zu verwechseln mit den jährlich anstehenden Kehr-, Mess- und Überprüfungstätigkeiten. Für diese Arbeiten können Hauseigentümer neben dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen.
Wenn Hauseigentümer im Kehrbezirk Unna 01 einen freien Schornsteinfeger beauftragen, müssen sie das erhaltene „Formblatt“ (Nachweis über durchgeführte Kehr- und Überprüfungsarbeiten) unterschreiben und an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger senden.
Die Adresse lautet Jens Herzmann, In der Heide 15, 44267 Dortmund, Tel.: 0 23 04 / 96 83 47 6, Mobil: 0160 21 33 41 3, E-Mail: jens.herzmann@aol.de. PK | PKU
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