Alle Meldungen
Presseinfos abonnieren
Suche
Fotoarchiv
Druckansicht



Presseinformation

29. März 2019
Korrektur: Feldvogelinseln im Acker: Prämien für nicht bewirtschaftete Flächen
Baustein der Biodiversitätsstrategie des Kreises Steinfurt

Kreis Steinfurt. Mit dem Start des Frühlings beginnt die Brutzeit der heimischen Vögel. Auch Feldvögel wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn können auf und über zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bei der Balz beobachtet werden. Kiebitz und Co. mögen vor allem jetzt noch unbearbeitete Flächen, auf denen später Mais oder andere Feldfrüchte angebaut werden.

 

Wenn in der Brutphase der Tiere aber die landwirtschaftlichen Flächen zur Einsaat vorbereitet werden, gehen bei der flächigen Bodenbearbeitung viele Gelege verloren. Im Rahmen seiner Biodiversitätsstrategie will der Kreis Steinfurt mit verschiedenen Maßnahmen, wie etwa Feldvogelinseln, dem weiteren Rückgang der Bestandszahlen bei den Feldvögeln entgegenwirken. Landwirte, die eine Feldvogelinsel im Acker schaffen, erhalten hierfür eine Prämie, die das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellt.

 

Der Kreis Steinfurt wendet sich an Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ackerflächen noch nicht bestellt haben. Für den Verzicht auf die Bewirtschaftung von Teilbereichen innerhalb einer Ackerfläche mit einer Größe von 0,5 bis 1,0, in besonderen Fällen bis zu 2,0 Hektar, einer Mindestbreite von 50 Metern und den Verzicht auf jegliche Bearbeitung dieser Inseln ab dem 1. April bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens bis zum 1. Oktober) wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt. Der Betrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache angelegt wird. So wird beispielsweise 1.232 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt, vorausgesetzt, auf der Fläche befinden sich mindestens drei Feldvogelpaare. Bei anderen Feldfrüchten variieren die Ausgleichszahlungen.

 

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Vögel auf der Fläche nachgewiesen werden – etwa durch die Biologische Station Kreis Steinfurt e.V. oder durch die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Steinfurt.

 

Weitere Informationen gibt es bei der Biologischen Station Kreis Steinfurt e.V., Telefon 05482-92910, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt, Telefon 02551-691429, oder bei der Biodiversitätsberaterin der Landwirtschaftskammer, Telefon 02541-910249.




Zu dieser Pressinformation können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Zum Download bitte mit dem Mauszeiger auf Bild oder Symbol klicken.

Kiebitz2019



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de