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Unna, den 09. April 2019

Bekanntmachung Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Unna Nr. 87C "Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, östliches Teilgebiet".
Kreisstadt Unna.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehrsplanung der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

  1. Gemäß § 3 (2) BauGB werden die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen mit den in der Zusammenstellung (Anlage 1) enthaltenen Ergebnissen geprüft (Prüfungsergebnis).
  2. Der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans 87C "Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, östliches Teilgebiet" ist mit der dazugehörenden Begründung und dem Umweltbericht gem. § 4a (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (2) BauGB im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung zu beteiligen.


Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Unna Nr. 87C "Interkommunales Gewebegebiet Kamen/Unna, östliches Teilgebiet" ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf den Flächen zwischen der geplanten Westtangente, der Kamener Straße, dem rechtswirksamen Bebauungsplan Unna Nr. 87A und der Stadtgrenze Unna-Kamen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von gewerblich-industriellen Betrieben zu schaffen. Weiterhin soll die Erweiterung des Sportplatzareals planerisch vorbereitet werden.

Die erste Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgte in der Zeit vom 31.10. – 03.12.2018; zeitgleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Anschluss an die öffentliche Auslegung wurden die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die die Begründung mit dem Umweltbericht geändert und ergänzt. Hierbei wurden die

Verkehrsfläche im Bereich der Einmündung in die Kamener Straße und die Bereiche ohne Zu- und Abfahrten geringfügig erweitert;

eine bedingte Festsetzung zum Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche und eine Ausnahme zum Verbot der Zu- und Abfahrten ergänzt;

Maßnahmen zum Artenschutz innerhalb des Plangebiets gestrichen und auf Grundstücke außerhalb des Plangebietes verlagert,

Festsetzungen nach dem Denkmalschutzgesetz gestrichen,

Pflanzvorschriften sowie Hinweise zur Niederschlagsbeseitigung und für
eine klima- und artenschutzgerechte Gestaltung ergänzt.

Der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 87C "Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, östliches Teilgebiet" mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht liegt gem. § 4a Absatz 3 BauGB in der Zeit vom

10.04.2019 bis einschließlich 02.05.2019

bei dem Bereich 3-61, Bauleitplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden

montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr
und

freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

erneut zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bei der Kreisstadt Unna verfügbar: (s. Anhang)

Folgende umweltbezogenen Informationen in Form von Fachgutachten
können während der Offenlegung eingesehen werden:

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP Stufe II) zum Bebauungsplan UN 87 C „Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna östliches Teilgebiet“, Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Wolf Lede-
rer, Stand: September 2018
Gegenstand: Prüfung der Vereinbarkeit des Bebauungsplanes mit den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen (insbesondere Vögel und Fledermäuse) Betroffene Umweltbelange: Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes

Verkehrsgutachten Interkommunales Gewerbegebiet Unna / Kamen,
Ambrosius Blanke, Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Stand: Mai 2018
Gegenstand: Darstellung der Verkehrsbelastung im Bestand und Bewertung, Ermittlung der Verkehrsverteilung und der Verkehrsbelastung nach Umsetzung des Bebauungsplans, Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes
Betroffene Umweltbelange: Mensch

Gutachten zur Bestimmung der Infiltrationsfähigkeit der Böden für das Vorhabengebiet „Gewerbegebiet Unna-Kamen – Erweiterung Kamen-Karree“ in Unna, Ingenieurbüro Kaiser, Stand: 19.10.2001
Gegenstand: Bestimmung der Sickerfähigkeit des Untergrundes für die Regenwasserversickerung
Betroffene Umweltbelange: Wasser, Boden

 Schalltechnische Untersuchung zu den Auswirkungen des Neubaus der Straße sowie der Errichtung eines Trainingsfeldes im Rahmen des Bebauungsplans Nr. UN-87C in Unna Königsborn, Uppenkamp und
Partner, Stand: September 2018
Gegenstand: Darstellung der aus der Verkehrsbelastung und dem Sportbetrieb resultierenden Lärmbelastung. Prüfung der Erforderlichkeit von Lärmschutzmaßnahmen
Betroffene Umweltbelange: Mensch

Die Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung die folgenden umweltbezogenen Stellungnahmen abgegeben, die ebenfalls während der Offenlegung eigesehen werden können:

Die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6, Bergbau und Energie in NRW macht darauf aufmerksam, dass das Plangebiet über Bergwerksfeldern liegt.

Der Kreis Unna macht darauf aufmerksam, dass sich im Entwurf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes eine Altlastenverdachtsfläche und mehrere Bombentrichter befinden. Die im Bebauungsplan enthalte-
nen Regelungen seien lediglich redaktionell zu ergänzen.

Bezüglich der durch die Planung hervorgerufenen Lärmbelastung weist der Kreis auf die Erforderlichkeit einer detaillierteren Betrachtung der Immissionssituation hin. Hinsichtlich der Entwässerung des Plangebietes enthält die Stellungnahme Hinweise auf die inhaltlichen Anforderungen und die im Rahmen der Planrealisierung erforderlichen Anzeige-, Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen regt an, dass die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen so landwirtschaftsschonend wie möglich erfolgen sollen.

Die o.g. Unterlagen können auch im Internet eingesehen werden. Unter der Internetadresse http://www.unna.de ist unter der Rubrik „Bauen, Wohnen, Wirtschaft“, Unterpunkt „Bebauungspläne“ eine Liste der Bebauungspläne im laufenden Verfahren zu finden. Hier sind die Planunterlagen als Download abrufbar.

Stellungnahmen können entsprechend § 4a Absatz 3 Bau GB nur zu den geänderten Teilen des Entwurfs des Bebauungsplans und der dazugehörigen Begründung während der o. g. Auslegungsfrist schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift beim Bereich 3-61, Bauleitplanung vorgebracht werden.

Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeiter des Bereiches Bauleitplanung zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Unna, den 27.03.2019

gez. Werner Kolter
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehrsplanung der Kreisstadt Unna vom 20.03.2019 zur erneuten Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Unna Nr. 87C
"Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, östliches Teilgebiet" wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 Unna, den 27.03.2019

gez. Werner Kolter
Bürgermeister

 




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