Leer - Menschen, die voll betreut werden, dürfen laut Bundesverfassungsgericht an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das gilt ebenso für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in psychiatrischen Kliniken untergebracht sind. Damit diese Menschen an der Wahl teilnehmen können, müssen sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Dafür müssen Betroffene bis spätestens 5. Mai einen Antrag stellen. Darauf weist der Landkreis Leer hin. Dieser Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Gemeinde zu stellen. Eine Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen erfolgt nicht.
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