Was passiert im Pflegefall?

16.05.2019 | Herten

Info-Abend über Elternunterhalt und finanzielle Absicherung

Welcher Teil des Vermögens muss für den Unterhalt der Eltern eingesetzt werden? Zählt ein Eigenheim zum Schonvermögen? Ist das Schwiegerkind unterhaltspflichtig? Wenn der Ehepartner oder die Eltern zum Pflegefall werden, gibt es viele Themen, die Angehörige beschäftigen. Am Dienstag, 28. Mai, um 18.30 Uhr findet dazu ein Info-Abend im AWO-Treffpunkt Schürmannswiese (Kaiserstraße 89, 45699 Herten) statt. Aufgrund der begrenzten Platzanzahl ist eine vorherige Anmeldung notwendig.

Wegen der entstehenden Unsicherheiten bietet das Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) der Stadt Herten in Kooperation mit der AWO (Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen) in Herten diesen kostenfreien Info-Abend an. Referent ist Markus Karpinski, Fachanwalt für Medizin und Sozialrecht. Die Themen werden anhand von praktischen Beispielen kompakt und anschaulich erklärt. Die Zuhörerinnen und Zuhörern haben die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Anmeldungen nehmen Ingrid Rüschenschmidt und Elisabeth Baier-Rode vom BIP unter den Telefonnummern (0 23 66) 303 586 oder (0 23 66) 303 270 an.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: c.ploetz@herten.de



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