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Wählen ohne Wahlbenachrichtigung möglich


Solange der Wähler im Verzeichnis eingetragen ist, darf er auch wählen / Personalausweis reicht für Ausgabe des Stimmzettels
21. Mai 2019

Nicht einmal mehr eine Woche: die Wahlvorbereitungen laufen auf Hochtouren. Am Sonntag werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.

Sollten die Wähler am kommenden Sonntag keine Zeit haben, ihr Kreuz auf dem Stimmzettel persönlich im Wahllokal zu machen, haben sie immer noch die Möglichkeit der Briefwahl. Hierzu muss auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ausgefüllt und an die Wohnortgemeinde geschickt werden. In vielen Gemeinden ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen mittlerweile auch online auf der Internetseite der Gemeinde möglich.

Zeit, Briefwahl zu beantragen, haben die Wahlberechtigten bis zum Freitag um 18 Uhr. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlberechtigte am Wahlsonntag bis 15 Uhr einen Wahlschein beantragen. Angehörige benötigen hierfür eine Vollmacht des Erkrankten.

Was passiert aber, wenn man keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sie verloren hat? Bis zum 5. Mai sollten alle Wahlberechtigten ihre Benachrichtigung per Post erhalten haben. Kein Grund zur Sorge: Solange der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf er auch wählen.

Sollten Bürger unsicher sein, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sie sich gerne bei der Gemeinde melden und nachfragen. Anstatt der Wahlbenachrichtigung müssen die Wahlberechtigten am Sonntag einfach ihren Personalausweis in ihrem „zuständigen Wahllokal“ vorlegen. Das ist in der Regel das, wo sie ihre Stimme bei der letzten Bundestagswahl abgegeben haben. Anschließend erhalten sie wie gewohnt ihren Stimmzettel.

Briefwahlunterlagen können ebenfalls unter Vorlage des Personalausweises bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beantragt werden.

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Wahlbenachrichtungen Europawahl 2019


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