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Runder Tisch zu Neuerungen bei Potentialberatung

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19. Juni 2019
Runder Tisch zu Neuerungen bei Potentialberatung
Verweis auf großzügigere Regelungen seit dem 1. März

Der Runde Tisch Potentialberatung, zu dem die Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland jetzt ins Kreishaus Arnsberg eingeladen hatte, geht davon aus, dass die Nachfrage nach dem bewährten Arbeitsmarktinstrument Potentialberatung weiter steigen wird. Denn zum 1. März sind großzügigere Regelungen in Kraft getreten. Den Erfahrungsaustausch ergänzte Andreas Bendig von der G.I.B. (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH) in Bottrop mit aktuellen Informationen.

Durch die Änderungen können jetzt alle Unternehmen, die mindesten einen Beschäftigten haben (Auszubildende und mithelfende Familienangehörige finden dabei keine Berücksichtigung), eine Potentialberatung bekommen. Ebenfalls gestrichen wurde die Bedingung, dass antragstellende Unternehmen mindestens zwei Jahre alt sein müssen.

Die Potentialberatung wird vom NRW-Arbeitsministerium mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Die Beratungsstellen für Potentialberatung klären in Beratungsgesprächen Ziele, Inhalte und Umfang der Potentialberatung, dann kann der "Beratungsscheck" ausgestellt werden. Unter Beteiligung der Beschäftigten ermittelt die vom Betrieb ausgewählte Unternehmensberatung dessen Stärken und Schwächen. Es wird gemeinsam ein verbindlicher Handlungsplan zur Verbesserung der betrieblichen Praxis erarbeitet und - so weit wie zeitlich möglich - umgesetzt. Es können maximal zehn Beratungstage, gegebenenfalls aufgeteilt auf zwei Beratungsschecks, in Anspruch genommen werden. Zum Beispiel kann zunächst eine spezielle Problematik im Bereich Arbeitsorganisation bearbeitet und in einer weiteren Beratung der Fokus auf Personalentwicklung und Qualifizierungsbedarfe gerichtet werden. Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung, Demographischer Wandel, Digitalisierung und Gesundheit können mit Hilfe der Potentialberatung beraten werden. Bezuschusst werden 50 Prozent der notwendigen Ausgaben maximal 500 Euro pro Beratungstag.

Es gibt sieben Beratungsstellen für Potentialberatung in der Region. Neben der Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland sind weitere Beratungsstellen die IHK Arnsberg, die GWS Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH Werl, die Handwerkskammer Südwestfalen in Arnsberg, die Wirtschaftsförderung Arnsberg GmbH, die Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH in Meschede. Die Regionalagentur koordiniert außerdem die Umsetzung und den Runden Tisch Potentialberatung im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest, die Bezirksregierung Arnsberg löst die Beratungsschecks ein und bewilligt die Mittel.

Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können auch weiterhin über das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds geförderte Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch (uWM) durch eine Förderung von 80 Prozent unterstützt werden. Unternehmen mit mindestens fünf und maximal 249 Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich mit dem Programm unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) in Sachen Digitalisierung beraten lassen. Die Förderquote beträgt ebenfalls 80 Prozent.

Weitere Informationen bei der Leiterin der Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland, Ursula Rode-Schäffer, in Soest, Telefon 02921/303499, E-Mail rode-schaeffer@r-h-h.de, oder bei ihrem Stellvertreter Frederik Woischwill in Arnsberg, Telefon 02931/944040, E-Mail woischwill@r-h-h.de. Die Anschriften und Telefonnummern der weiteren Beratungsstellen für Potentialberatung sind unter www.gib.nrw.de zu finden.




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Runder Tisch Potentialberatung

Der Runde Tisch Potentialberatung traf sich im Kreishaus Arnsberg zum Erfahrungsaustausch. Foto: Hochsauerlandkreis
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