Rücksicht hat Vorfahrt

18.06.2019 | Herten

Radfahren auf Friedhöfen nun gestattet

Das Radfahren auf den städtischen Friedhöfen war bisher laut Satzung nicht erlaubt – gefahren wurde trotzdem. Daher hat der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) nun eine Änderung der Friedhofssatzung erwirkt. Das Radeln auf den Hauptwegen ist jetzt gestattet. Dies gilt für den Waldfriedhof, den Kommunalfriedhof Scherlebeck/Langenbochum sowie den Friedhof Westerholt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBH stellen in Kürze an allen relevanten Eingängen Schilder auf, die das Radfahren erlauben. Jedoch gilt dabei grundsätzlich „Rücksicht hat Vorfahrt“. „Natürlich haben Menschen zu Fuß grundsätzlich Vorrang“, erklärt Bürgermeister Fred Toplak.

Hintergrund:
Die Friedhofswege werden nicht nur von Friedhofsbesucherinnen und -besuchern gerne genutzt, Radfahrende schätzen diese auch als Abkürzung auf ihrem Weg durch das Stadtgebiet. Insbesondere in Westerholt werden die Friedhofswege auch von Schülerinnen und Schülern der Martin-Luther-Schule genutzt. ZBH Betriebsleiter Thorsten Westerheide sagt, dass es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit rücksichtslosen Radfahrerinnen und -fahrern gab. Er hofft, dass beide Seiten jetzt Rücksicht aufeinander nehmen.

Die kommunalen Friedhöfe sind zwar allgemein zugängliche Grünflächen, dennoch sollte nicht vergessen werden, dass sich hier vielfach ältere und trauernde Menschen bewegen. Daher darf das Motto „Rücksicht hat Vorfahrt“ gerne weiter gefasst werden.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 0 23 66 / 303 357, E-Mail: a.meierhenrich@herten.de



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