Infonachmittag: Vorsorgevollmacht
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19. Juni 2019
Gummersbach.
Es kann jeden Volljährigen treffen: Ein Verkehrsunfall, eine schwere Krankheit – plötzlich ist man außerstande, für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbstbestimmt zu handeln. Wer entscheidet für mich rechtskräftig, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?
Selbst Ehepartner benötigen untereinander eine Vollmacht.
Jeder Volljährige kann Vorsorge treffen. Durch die Vollmachterteilung soll eine vom Gericht
angeordnete Betreuung vermieden werden. Sie bleibt daher in Kraft, wenn man nach ihrer
Errichtung geschäftsunfähig wird.
Was unterscheidet eine Vorsorgevollmacht von einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung?
Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?
Kann ich mehreren Personen eine Vorsorgevollmacht geben?
Wo kann ich die Vollmacht registrieren lassen?
In der Reihe „Vortrag am Mittwoch“ gibt die Senioren- & Pflegeberatung der Stadt Gummersbach
allen Interessierten Informationen zu diesen und weiteren Fragen.
Der Vortrag findet am Mittwoch,3. Juli 2019, um 15.30 Uhr im Seniorentreff am Rathaus,
Rathausplatz 3, 51643 Gummersbach statt.
Der Eintritt ist kostenfrei; eine Voranmeldung ist erforderlich: Tel.Nr.: 02261 / 87-1547.
Pressekontakt: Stadt Gummersbach,Siegfried Frank, Pressesprecher, 02261/87-1133, presse@gummersbach.de
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