Meldungsdatum: 06.08.2020

Waldbrandgefahr – Waldbrandverordnung für den Schinkelberg

Anhaltende Trockenheit lässt die Gefahr von Waldbränden auch in Osnabrück steigen. Die Stadt Osnabrück appelliert daher an alle Waldbesucher, die Vorschriften zur Verhütung von Waldbränden jetzt besonders sorgfältig zu beachten, denn die Gefahr eines Waldbrandes kann durch Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit verursacht werden. Für den Bereich des Schinkelbergs hat die Stadt Osnabrück zudem eine Waldbrandverordnung erlassen.

Leichtfertig weggeworfene Zigarettenkippen, eine vergessene Glasflasche, die wie ein Brennglas wirkt oder ein nicht sachgemäß gelöschtes Grillfeuer können bei diesen Temperaturen und der langen Trockenheit schnell verheerende Auswirkungen haben. Auch die sehr heißen Katalysatoren bzw. Auspuffanlagen von Autos können auf trockenem Waldboden bzw. trockenen Wiesen einen Brand verursachen.

Vom 1. März bis 31. Oktober ist es verboten, im Wald zu rauchen oder offenes Feuer zu entzünden. Das Verbot gilt auch in der Nähe zu solchen Flächen. Das Grillen ist nur auf entsprechend angelegten Grillplätzen erlaubt.

Eine besondere Situation stellt sich im Bereich des Schinkelbergs dar. Aufgrund der Vielzahl dort regelmäßig festzustellender Grillstellen und offener Feuer in Verbindung mit dem sich gewandeltem Charakter der nicht bewaldeten Flächen ist eine deutliche Zunahme der Waldbrandgefahr gegeben. Der früher dort angelegte und ausgewiesene Grillplatz wurde aufgehoben.

Die Stadt hat nunmehr für den Bereich des Schinkelberges eine Waldbrandverordnung erlassen.

Auf dem Schinkelberg im Gebiet zwischen Bremer Straße, Nordstraße, Kahle Breite, und Windthorststraße (siehe Karte) ist es verboten, Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Weiterhin ist jegliches Grillen untersagt. Das Durchfahren der Waldgebiete mit Kraftfahrzeuge ist ebenso verboten wie das Abstellen der Kraftfahrzeuge außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen.

Die Verordnung vom 24. April kann eingesehen werden auf der Seite www.osnabrueck.de/ortsrecht/iii-ordnungsangelegenheiten.

Pressekontakt: Gerhard Meyering | Telefon: 0541 323-4558 | E-Mail: meyering@osnabrueck.de


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2019-07-25_Karte-Schinkelberg

©  Stadt Osnabrück
2019-07-25_Karte-Schinkelberg

Auf dem Schinkelberg im Gebiet zwischen Bremer Straße, Nordstraße, Kahle Breite, und Windthorststraße ist es verboten, Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.