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Pressemitteilung vom 29. Juli 2019 |
Leistungen im Bildungspaket werden erhöht Bedürftige Kinder und Jugendliche bekommen ab 1. August mehr Geld für den Schulbedarf und für die Mitgliedschaft in Vereinen Landkreis Kassel. Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen. In der Schule, aber auch in der Freizeit. Entsprechende Hilfe erhalten betroffene Familien aus dem Bildungspaket. Konkret können Zuschüsse zur Anschaffung von Lernmaterialien, aber auch die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen und Ausflügen in Schule und Kita sowie die Kosten für das Schülerticket oder Nachhilfe in Anspruch genommen werden. Ebenfalls gefördert wird die Teilnahme an Sport-, Kultur- und Freizeitaktivitäten. Ab 1. August – und damit pünktlich zum Schuljahresbeginn - werden die Leistungen im Bildungspaket erhöht. Statt wie bisher 100 Euro erhalten Kinder und Jugendliche nun 150 Euro pro Jahr für den Schulbedarf. Für die Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder für Musikunterricht wurde der Zuschuss von 10 auf 15 Euro im Monat erhöht. Auch entfällt der bisher zu zahlende Eigenanteil an den Kosten für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder dem Kindergarten sowie bei der Schülerbeförderung. Vizelandrat Andreas Siebert begrüßt die vom Bundestag beschlossen Erleichterungen für Familien die auf Sozialleistungen angewiesen sind: „Unser Ziel muss es sein, allen Kindern möglichst gleiche Entwicklungschancen zu geben“, betont Siebert. Insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung in der Bildung seien in den vergangenen Jahren neue Anforderungen entstanden, die mit den höheren Sätzen für den Schulbedarf abgedeckt werden sollen. „Wir erhoffen uns außerdem, dass durch die Anpassungen und Vereinfachung noch mehr Kinder und Jugendliche die Leistungen in Anspruch nehmen“, so der Vizelandrat. „Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass hier durchaus noch ein Steigerungspotential vorhanden ist, denn aktuell nehmen nur ein Viertel bis ein Drittel der anspruchsberechtigten Personen die Leistungen in Anspruch“, erklärt Jochen Kilian, Leiter des Fachbereichs Soziales beim Landkreis Kassel. Die Neuregelung dürfte helfen, denn: „Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, müssen keinen Antrag mehr stellen“, erläutert Kilian, „es reicht der Nachweis über die Teilnahme.“ Eine Ausnahme ist die Lernförderung, da hier zunächst die Schule bestätigen muss, dass Nachhilfe benötigt wird. Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen jedoch weiterhin einen Grundantrag stellen. Als weitere Erleichterung nennt Kilian den Wegfall des Eigenanteils beim Schulessen mit seinem komplizierten Abrechnungsverfahren, wovon besonders Familien mit mehreren Kindern profitieren dürften. Um über diese Verbesserungen zu informieren, aber auch um möglichst viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche auf das Bildungspaket aufmerksam zu machen, beteiligt sich der Landkreis Kassel an einer hessenweiten Plakataktion und hat Infomaterial an alle Schulen verschickt, die dort ausgelegt werden. Dafür gibt es Zuschüsse: Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Andreas Bernhard Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten: Bildungspaket_1 ![]() Bildungspaket_2 ![]() |
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