Meldungsdatum: 09.08.2019
„Im Jahr 2019 findet das Kirmes-Feuerwerk auf jeden Fall statt“, sagt Stadtmarketing-Chef Ludger Dieckhues nach einem Gespräch mit dem Verwaltungsvorstand der Stadt Bocholt. Hier ist das Team des Stadtmarketings mit dem Schaustellerverein Bocholt bereits in den Vorbereitungen. Ein Gutachten zu Feuerwerken auf Volksfesten seitens des Deutschen Schaustellerbundes ist in Auftrag gegeben.
Auch Silvester 2019 dürfen in Bocholt noch Feuerwerkskörper abgebrannt werden, denn auch hier sind Gewerbetreibende in Bocholt bereits teilweise in den Vorbereitungen ihres Feuerwerksverkaufs.
Feinstaubbelastung in Bocholt sehr gering
Der Verwaltungsvorstand nimmt die ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen eines Feuerwerks auf Mensch und Tier ernst. Laut Umweltbundesamt werden in der Silvesternacht in Deutschland rund 4.500 Tonnen Feinstaub freigesetzt, das entspreche in etwa 15,5 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge.
„In Bocholt ist die Feinstaubbelastung sehr gering“, erklärt Stadtbaurat Daniel Zöhler. Dies liege an der guten Durchlüftung und der – im Vergleich zu dichter und höher bebauten Großstädten - niedrigen und weniger dichten Bebauung in Bocholt. „Trotzdem werden wir die aktuelle Diskussion rund um die Deutsche Umwelthilfe, die ein Böllerverbot in 31 deutschen Städten beantragt hat, sehr genau beobachten“, so Zöhler weiter.
Ziel: Politischer Grundsatzbeschluss
„Es gibt viele Argumente, die für die Traditionsfeuerwerke sprechen, aber auch viele, die dagegen sprechen“, so Bürgermeister Peter Nebelo. Im Oktober werden die Argumente unter Einbeziehung der Bocholter Politik abgewogen, erklärt der Verwaltungsvorstand. Ziel ist ein politischer Grundsatzbeschluss, der festlegt, wie in Bocholt in Zukunft – also ab 2020 – mit Traditionsfeuerwerken umgegangen werden soll.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@mail.bocholt.de
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