Meldungsdatum: 02.12.2019
Führerscheine mit dem Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dies betrifft:
Die Fristen dazu ergeben sich aus der Homepage des Kreises Viersen unter der Rubrik Führerscheine – Führerschein umtauschen bzw. unter diesem Link: https://www.kreis-viersen.de/de/dienstleistungen/fuehrerschein-umtauschen/
Der Kreis Viersen weist Führerscheinbesitzer, die ihren Hauptsitz im Kreis Viersen haben und betroffen sind, darauf hin: Um Engpässe zu vermeiden, ist der Austausch der Dokumente bereits jetzt möglich. Diejenigen, deren Führerscheine ab dem Jahr 2022 nach und nach ungültig werden, können ab sofort den Umtauschantrag online vorbereiten und anschließend elektronisch bezahlen. Das erspart Wartezeiten. Dabei muss der Antragsteller die Felder in dem Online-Formular ausfüllen. Nach Eingang des Antrags wird dieser entsprechend bearbeitet und gedruckt.
Sobald der Antrag vorliegt, erhält der Antragsteller eine Informationsmail mit Abholdatum in der Führerscheinstelle.
Nötig ist der Umtausch aufgrund der Umsetzung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie. Durch diese ist die Gültigkeit der Führerscheine seit dem 19. Januar 2013 auf 15 Jahre befristet.
Pressekontakt: Benedikt Giesbers, Telefon 02162 39-1025
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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