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Presseinformation

28. November 2019
Kreis Steinfurt beginnt mit den Arbeiten am Landschaftsplan VI Hörstel
Umwelt- und Planungsamt erfasst Biotoptypen

Kreis Steinfurt/Hörstel. Im Dezember letzten Jahres hat der Steinfurter Kreistag beschlossen, die Landschaftsplanung wiederaufzunehmen. Er kommt damit einer geänderten Regelung des Landesnaturschutzgesetzes nach. Insgesamt müssen 23 Pläne im Kreisgebiet aufgestellt werden. Der Landschaftsplan ist in Nordrhein-Westfalen das zentrale Instrument des Naturschutzes. Nach dem Start mit dem Landschaftsplan V in Tecklenburg vor einem halben Jahr, beginnen nun die Arbeiten für den Landschaftsplan VI in Hörstel.

 

„Zu Beginn der Planung müssen die verschiedenen Biotoptypen bzw. Lebensräume erfasst werden. Sie bilden die Grundlage für die Erstellung eines Landschaftsplanes“, erklärt Thomas Kemper, der als zuständiger Landschaftsplaner im Umwelt- und Planungsamt des Kreises für die Planaufstellung und Bestandsaufnahme in Hörstel verantwortlich ist. 

 

In dem Landschaftsplan werden später Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur- und Landschaft als Satzung des Kreises festgesetzt. Beispielsweise können Baumreihen, Hecken oder Kleingewässer ausgewiesen werden. Auch werden Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und der Renaturierung von Fließgewässern enthalten sein. Verwaltung und Rat der Stadt Hörstel werden ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger eng in die Planaufstellung einbezogen. Außerdem begleitet ein Arbeitskreis aus örtlichen Interessenvertretern die Planungen, um die Inhalte des Landschaftsplanes im größtmöglichen Konsens festzulegen.

 

Die Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen von Bürgerversammlungen, Bürgersprechtagen sowie über das Internet informiert und in die Planung einbezogen. „Wahrscheinlich werden wir im Spätsommer 2020 so weit sein“, schätzt Kemper.




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Kreis Steinfurt beginnt mit den Arbeiten am Landschaftsplan VI Hörstel



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de