Kreis Unna. Der Kreis Unna betreibt im Auftrag und auf Kosten des Landes NRW die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Asylsuchende in Unna-Massen. Die Einrichtung nahm 2015 den Betrieb auf. Seitdem hat sich viel getan im Bereich Asyl. Deshalb wird die Vereinbarung zwischen Land und Kreis nach dem Votum des Kreistages am 3. Dezember angepasst.
Die Kreisverwaltung hat in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben übernommen. Jetzt soll die Aufgabenerledigung landesweit wieder vereinheitlicht werden. Änderungen ergeben sich auch, weil in Bochum eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) den Betrieb aufgenommen hat.
Land übernimmt
Das Land übernimmt künftig die bisher vom Kreis organisierten Transfers der Asylsuchenden z.B. zu Terminen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Auch die Taschengeldzahlung sowie die Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nun wieder vom Land erledigt. PK | PKU
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