Meldungsdatum: 13.12.2019
Eine Nutzung der Rasenplätze im gesamten Stadtgebiet ist demnach sowohl am Freitag als auch am Samstag nicht möglich. Zu diesem Ergebnis kam die städtische Sportplatzkontrolle des ESB nach Begehung der Plätze am Freitagmorgen. Ob die Sperrung auch über den Samstag hinaus auf Sonntag ausgeweitet werden muss, entscheidet sich erst nach Prüfung der Platzzustände am Sonntagmorgen. Die Kunstrasen- und Tennenplätze sind von der Sperrung nicht betroffen.
Pressekontakt: Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport, Geschäftsbereich Jugendförderung, Sport und Planung, Jonas Bühs, Telefon +49 2871 953-535, E-mail: jonas.buehs@mail.bocholt.de
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