Meldungsdatum: 16.12.2019

Wohnungsbauprogramm wird fortgeschrieben

Die Stadtverwaltung informierte im letzten Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau über die Fortschreibung des Wohnungsbauprogrammes. Stadtplanerin Alissa Schmeing (Stabsstelle Stadtentwicklung) stellte dort die Methodik und einen Zwischenstand zur Fortschreibung sowie die zukünftigen Planungen vor und erläuterte den aktuellen Sachstand.

Das Wohnungsbauprogramm Bocholt 2022 wird nun zum ersten Mal fortgeschrieben. Die Fortschreibung bietet einen Überblick über aktuelle Wohnprojekte und ihren Verfahrensstand hinsichtlich der Bauleitplanung. Neben der Aktualisierung der Gebiete aus der Veröffentlichung von 2018, sind einige Gebiete neu aufgenommen worden, deren Einleitung im letzten Jahr beschlossen worden ist.

Aktuelle Wohnbauprojekte

Daraufhin sind Beispiele verschiedener Wohnbauprojekte vorgestellt worden. Darunter fiel beispielsweise der seit Juli rechtsverbindliche Bebauungsplan NO 34 Ostwall oder die Bauleitplanung im Kubaai-Viertel. Daneben sind verschiedene Nachverdichtungspläne vorgestellt worden. Dazu zählt zum einen der Bebauungsplan 8-12, der seit Ende letzten Jahres rechtsverbindlich ist. Dieser betrifft die Nachverdichtung an der Beethovenstraße, die zwei neue Wohneinheiten mit sich bringt. Schließlich stellt der Bebauungsplan SW 43 zum Mussumer Kirchweg eine Nachverdichtung dar. Dieser Bebauungsplan ist seit Oktober dieses Jahres rechtsverbindlich und das Vorhaben befindet sich inzwischen in der Umsetzung.

Baulücken im Fokus

Das Vorgehen der Stadt, neben der anlassbezogenen Bauleitplanung insbesondere die nicht anlassbezogenen Untersuchungen von Baulücken in den Fokus rücken zu lassen, stieß bei den Politikern auf Begeisterung. Stadtbaurat Daniel Zöhler betonte, dass er das Vorgehen der Verwaltung, in Zukunft proaktiv Nachverdichtungspotentiale herauszuarbeiten, sehr begrüßt. „Insbesondere das Leitbild Innen- vor Außenentwicklung kann so von Seiten der Stadt umgesetzt werden“, sagte Zöhler.

Eine fest definierte Reihenfolge bei der Bearbeitung von Nachverdichtungspotentialen kann jedoch nicht vorgegeben werden. Die Realisierungswahrscheinlichkeit und -geschwindigkeit von Nachverdichtungsprojekten hängt entscheidend von der individuellen Gemengelage und der entsprechenden Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümer ab.

Die Stadt Bocholt ist regelmäßig nicht Eigentümerin von Flächen mit Nachverdichtungspotenzial. Joachim Bußhoff, Leiter des Fachbereichs Grundstücks- und Bodenwirtschaft sagt: „Eigentümergespräche oder -verhandlungen in Gemengelagen sind ungleich komplexer und schwieriger als in den klassischen Siedlungserweiterungen. Sofern Nachverdichtungen mit der Schaffung von neuen Baurechten verbunden sind, muss die Anwendbarkeit des Grundsatzbeschlusses zum Bocholter Bodenmanagementes geprüft werden. Gegebenenfalls müssen Grundstücksverhandlungen geführt werden. Dort wo vorhandene Baurechte lediglich durch eine höhere Ausnutzung des Bestandes erweitert werden, müssen zumindest aber die betroffenen Eigentümer eine Nachverdichtung auch unterstützen.“

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@mail.bocholt.de


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