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Cuxhaven, 03. Januar 2020
Änderung bei den Straßenreinigungsgebühren ab 01.01.2020

Zum 01.01.2020 tritt eine Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung in Kraft. Eine wesentliche Änderung liegt in der Berechnung der Gebühr. Wurden bisher die Frontmeter zugrunde gelegt, wird es ab 01.01.2020 die Grundstücksfläche in m² sein (Flächenmaßstab).

 

Die Änderung des Gebührenmaßstabs erfordert umfangreiche Umstellungsarbeiten im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung. Dies hat zur Folge, dass die Gebührenbescheide voraussichtlich erst im Laufe des zweiten Quartals 2020 verschickt werden und die Veranlagung dann rückwirkend zum 01.01.2020 erfolgt. Bis dahin sind zunächst keine Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2020 zu zahlen.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümer werden gebeten, ihre bestehenden Daueraufträge für die Grundbesitzabgaben entsprechend anzupassen und die Beträge um die Höhe der Straßenreinigungsgebühr herabzusetzen. Die Lastschriften werden von Seiten der Stadtverwaltung entsprechend angepasst.

 

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Technischen Dienste der Stadt Cuxhaven
unter der Telefonnummer 04721 – 700 70 621 oder 700 70 622 zur Verfügung.



Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Petra Mückler-van Zon

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