Unna, den 15. Januar 2020
Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2020
Kreisstadt Unna.
Ab Freitag, 17. Januar 2020 werden an rund 22.000 Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben die neuen Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2020 verschickt. Die Stadt nutzt dazu inzwischen modernste Technik und lässt ihre Bescheide durch einen externen Dienstleister drucken und kuvertieren.
Zur Information der Steuer- und Gebührenpflichtigen werden den Bescheiden ein Flyer zur aktuellen Gebühreninformation 2020 sowie ein Merkblatt mit Hinweisen zu Mülländerungen und Eigentumswechseln beigelegt.
Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 45 Millionen Euro Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2019: rd. 43 Mio. Euro).
Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:
Grundsteuer A 0,26 Millionen Euro
Grundsteuer B 19,00 Mio. Euro
Summe Steuern 19,26 Mio. Euro
Schmutzwassergebühren 8,18 Mio. Euro
Niederschlagswassergebühren 11,86 Mio. Euro
Straßenreinigungsgebühren 0,80 Mio. Euro
Müllabfuhrgebühren 5,00 Mio. Euro
Summe Gebühren 45,10 Mio. Euro
Müllmarken:
Bis auf weiteres werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2014 bleiben weiterhin gültig. Das Verfahren der mehrjährigen Gültigkeit der Marken hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.
Beratung:
Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide geben der Bereich Steuern bei der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft.
- Bei Änderungen der Gefäßgrößen, bei Eigentumswechseln und bei Fragen zu der Festsetzung der Grundsteuer berät Sie der Bereich Steuern der Kreisstadt Unna:
Telefon
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Ansprechpartnerin
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103 - 275
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Danica Leimbach
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103 - 267
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Inge Treese
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103 - 266
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Angelina Kaiser
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Für eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeiterinnen im Rathaus, Rathausplatz 1, 59423 Unna, Zimmer 208 und 208a, während der Öffnungszeiten
montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr
und von 13.30 bis 15.45 Uhr
mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr
freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr
zur Verfügung.
Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einem sehr starken Publikumsandrang im Bereich Steuern zu rechnen. Um auch in diesem Jahr für die Bürger und Bürgerinnen die Wartezeiten möglichst gering zu halten, ist das Verfahren bei Änderungen der Müllgefäße sowie bei Veräußerung von Immobilien / Grundstücken bereits im beiliegenden Flyer erläutert.
- Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren, insbesondere auch zur Überprüfung der Niederschlagswassergebühren und der Kalkulationsgrundlagen hilft das Kundenzentrum der Stadtbetriebe Unna weiter:
Telefon
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Ansprechpartner/in
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2003 - 83
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Maria Willige-Schleep
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2003 - 28
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Uwe Niederheidt
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Anlagen:
Flyer Aktuelle Gebühreninformation 2020
Hinweise zu Mülländerungen und Eigentumswechseln
Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Pressestelle der Kreisstadt Unna
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten: