Meldungsdatum: 28.01.2020
Für die jeweilige Schulform gelten folgende Anmeldezeiten:
Gesamtschule: 3. - 6. Februar 2020
Hauptschulen: 17. - 20. Februar 2020
Realschulen: 17. - 19. Februar 2020
Gymnasien: 15. - 20. Februar 2020
Jedes Kind erhält mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse einen Anmeldeschein mit einer Empfehlung seitens der Schule, welche Schulform für das Kind in Frage kommen könnte. Diese Empfehlung ist nicht verbindlich. Grundsätzlich wählen Eltern die weiterführende Schule des Kindes selbst aus.
Diese Anmeldeunterlagen sind mitzubringen
Um ihr Kind anzumelden, müssen Eltern einen Anmeldebogen ausfüllen, der dem Informationsschreiben beigefügt ist. Ebenfalls vorzulegen ist der Anmeldeschein - dieser wird zusammen mit dem Zeugnis durch die Grundschule ausgehändigt -, das Zeugnis des letzten Schulhalbjahres als Original und Kopie und das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes. Weil ab März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft tritt, ist zudem ein Nachweis über die zweifache Masernimpfung, z.B. durch Vorlage des Impfausweises, zu erbringen.
Nach Abschluss des Anmeldezeitraums treffen die Schulleitungen die Aufnahmeentscheidungen entsprechend der Kapazität der Schule.
Zu den gleichen Zeiten werden auch die Anmeldungen zur gymnasialen Oberstufe an den Gymnasien und an der Städtischen Gesamtschule angenommen. Das teilt der städtische Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport mit.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@mail.bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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