Meldungsdatum: 29.01.2020
Die Stadt Osnabrück hat die bisher gültigen Regelungen für Fahrrad-, Liefer- und Ladeverkehr in Osnabrücker Fußgängerzonen überprüft. In den Bereichen Altstadt/Heger-Tor, Altstadt/Markt, Johannisstraße und Redlinger Straße bleiben die bestehenden Regelungen erhalten. Änderungen ergeben sich für den Adolf-Reichwein-Platz und die Große Straße.
Im Bereich Adolf-Reichwein-Platz hat sich mit der Außengastronomie und dem Spielplatz ein Ort mit hoher Verweildauer etabliert. Zudem sind dort viele Fußgänger mit Kindern zu finden. Daher wird der Rad-, Liefer- und Ladeverkehr in den Straßen Osterberger Reihe und Alte Münze zum Schutz der Fußgänger auf die Morgenstunden, von 6 bis 10.30 Uhr, begrenzt.
Im Bereich der Großen Straße sind Rad-, Liefer- und Ladeverkehre aktuell zu unterschiedlichen Zeiten zulässig. Mittlerweile erfolgen mit dem Pilotprojekt „VeloCarrier“ Paketzustellungen mit dem Lastenrad. Gerade für diese ist zurzeit nicht ganz eindeutig, ob sie der Beschilderung Radverkehr oder Liefer- und Ladeverkehr folgen sollen. Zur Vereinfachung werden zukünftig die zulässigen Radverkehrszeiten in den Morgenstunden ausgeweitet und an die bestehenden Ladezeiten angepasst, so dass der Liefer- und Ladeverkehr dort von 6 bis 10.30 Uhr fahren kann und der Radverkehr von 20 bis 10.30 Uhr.
Alle Änderungen sind der Mitteilungsvorlage des Ratsinformationssytems der Stadt Osnabrück unter folgendem Link zu entnehmen: https://ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp
Pressekontakt: Nina Hoss | Telefon 0541 323-4681 | E-Mail: hoss.n@osnabrueck.de
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