Im Schutzgebiet „Fehntjer Tief“ müssen die Landkreise Leer und Aurich aufgrund von EU-Vorschriften zusätzliche Flächen unter Schutz stellen. Ziel der geplanten Verordnung ist es, die Nutzung des Gebietes so anzupassen, dass sie sowohl die Belange des Naturschutzes wie auch andere Interessen berücksichtigt. In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen die beiden Landkreise: Trotz der geplanten Verordnung soll nicht alles neu geregelt werden. Grundsätzlich bleibt – anders, als in den vergangenen Tagen in der Presse berichtet -, vieles erlaubt: das Wandern auf den vorhandenen Wegen, Bootjefahren, Reiten, Angeln und Jagen, wenn auch mit gewissen Einschränkungen zum Beispiel während der Brut- und Setzzeit. Grundsätzlich freigestellt ist weiterhin auch die Gewässerunterhaltung.
Charakterisiert wird die Fehntjer Tief-Niederung durch vielfältige Lebensräume wie Feuchtwiesen, bewirtschaftete, bodenfeuchte Mähweiden, natürliche Fließ- und Stillgewässer, Röhrichte, Seggenriede, Hochstaudenfluren und Feuchtgebüsche. Das von 1987 bis 2000 durchgeführte Bundesnaturschutzprojekt unterstreicht die Wertigkeit des Gebietes. Zum Schutz von Pflanzen und Tieren ist in dem Gebiet schon viel erreicht worden. „Stark gefährdete Pflanzen- und Tierarten konnten hierdurch stabilisiert werden. Auch die Wiesenvögel profitieren in den Kerngebieten von diesen Biotopverbesserungen.“ Um diesen Schutz auch in Zukunft gewährleisten zu können, sind die Landkreise auf die Mitwirkung der Flächeneigentümer angewiesen. „Die Landkreise sprechen die Bereitschaft aus, mit den Akteuren im Gebiet ins Gespräch zu kommen bzw. zu bleiben, um einen konstruktiven Ausweisungsprozess zu gewährleisten“, heißt es in der Pressemitteilung.
Die Planung sieht vor, per Verordnung ein Schutzgebiet in der Größe von 3011 Hektar auszuweisen. Um herauszufinden, in welchem Maße davon insbesondere die Landwirtschaft betroffen wäre, sind bereits im Juli 2018 die Flächeneigentümer angeschrieben worden. Darüber hinaus gab es Gespräche mit Landwirten. Eine abschließende Beurteilung steht noch aus, somit ist über mögliche Auflagen für die Landwirtschaft noch nicht endgültig entschieden. Das „Fehntjer Tief“ ist eine bedeutsame Kulturlandschaft. „Viele der zu schützenden Lebensräume und Arten sind nur durch eine Bewirtschaftung zu erhalten.“
Die Gebiete können nur per hoheitlicher Verordnung geschützt werden, der Vertragsnaturschutz allein würde nicht ausreichen. Gleichwohl sind freiwillige Vereinbarungen im Zuge von Agrarumweltmaßnahmen als Ergänzung möglich und werden auch angeboten. „Die Landkreise bieten hier auch weiterhin die Beratung zu Agrarumweltmaßnahmen an und wünschen sich eine stärkere Beteiligung der Landwirte an den angebotenen Programmen.“
Wenn die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse ausgewertet sind, folgen weitere Gespräche – dann werden die beiden Landkreise den Verordnungsentwurf fertigstellen. Dieser Entwurf wird dann für mindestens einen Monat öffentlich ausgelegt – in den Gemeinden, deren Gebiet davon betroffen ist. In dieser Zeit kann jedermann bei den Kommunen oder bei den Unteren Naturschutzbehörden der beiden Landkreise Anregungen und Bedenken vorbringen.
(Im Anhang finden Sie eine Langversion mit weiteren Informationen über das Fehntjer Tief).
Landkreise Leer und Aurich
Langfassung Pressemitteilung Fehntjer Tief
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