In der Stadt Olsberg und in der Gemeinde Bestwig soll im Interesse des Gewässerschutzes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage „Tiefbrunnen Schellenstein“ ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden. Betroffen sind die Gemarkung Gevelinghausen (Flur 1), die Gemarkung Bigge (Fluren 1, 2 und 3), die Gemarkung Olsberg (Flur 7), die Gemarkung Antfeld (Fluren 9 und 10) und die Gemarkung Ostwig (Fluren 10 und 13).
Es ist beabsichtigt, das Wasserschutzgebiet in einen Fassungsbereich (Schutzzone I), eine engere in drei Teilbereiche aufgeteilte Zone (Schutzzone II) und eine weitere Zone (Schutzzone III) zu unterteilen. Innerhalb der Schutzzonen werden bestimmte Handlungen von Genehmigungen der zuständigen Wasserbehörde abhängig gemacht oder verboten sowie bestimmte Duldungspflichten angeordnet.
Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt mit den dazugehörigen Unterlagen von Montag, 16. März, bis einschließlich Mittwoch, 15. April, während der jeweiligen Öffnungszeiten an folgenden Stellen aus.
Unter www.hochsauerlandkreis.de, Suchbegriff „Wasserschutzgebiete“, sind die Planungen auch online einsehbar.
Bis einschließlich Mittwoch, 29. April, können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen erhoben werden. Der Kreistag wird zum Schluss des Verfahrens über den Erlass der Wasserschutzgebiets-Verordnung entscheiden. Weitere Informationen sind bei der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises unter Telefon 0291/94-1631 oder 94-1656 erhältlich.