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Baum- und Gehölzpflege: Hinweis auf neue Regelungen

24. Februar 2020

Gehölze und Sträucher werden im Frühjahr wieder ein wichtiger Lebensraum für wildlebende Tiere. Sie suchen dort Schutz und ziehen ihre Jungen auf. Daher gilt schon länger das Gesetz, dass ein Strauchschnitt nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar eines jeden Jahres erlaubt ist. Somit ist auch dieses Jahr ab dem 1. März kein Strauchschnitt mehr erlaubt.

Die Naturschutzbehörde des Landkreises Leer weist darauf hin, dass es seit September 2017 eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes gibt. Somit dürfen ab 1. März bis zum 30. September eine jeden Jahres Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden.

Bäume stellen dabei eine Ausnahme dar. Solange keine anderen artenschutzrechtlichen Belange wie beispielsweise Brutstätten oder Lebensräume anderer Pflanzen und Insekten betroffen sind, dürfen diese auf gärtnerisch genutzten Grundflächen abgeschnitten, auf den Stock gesetzt und entfernt werden.

Ein schonender Form- und Pflegeschnitt, wie beispielsweise den Rückschnitt des jährlichen Zuwachses an Hecken und das Ausdünnen von Obstbäumen, ist in allen Fällen zulässig.

Damit schließt der Gesetzgeber eine Gesetzeslücke, die noch 2017 eine komplette Entfernung zuließ, ein auf den Stock setzen oder Schnitt von Gehölz jedoch verbot, so die Kreisverwaltung.

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