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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz


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06. März 2020

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Termine finden wieder statt

Kreis Unna. Aufgrund der aktuellen Auslastung der Mitarbeiter im Gesundheitsamt gelten in der nächsten Woche besondere Zeiten für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.

 

Im Gesundheitsamt in Unna an der Platanenallee 16 findet eine Belehrung am Mittwoch, 11. März statt. Teilnehmer können sich ab 12.30 Uhr anmelden. Die Belehrung startet um 14 Uhr.

 

Im Kreishaus in Lünen an der Viktoriastraße 5 findet der nächste Termin am Dienstag, 10. März statt. Anmeldungen werden ab 8.30 Uhr angenommen. Die Belehrung für die Teilnehmer startet um 9 Uhr. PK | PKU

 




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Max Rolke | Fon 02303 27-1113 | max.rolke@kreis-unna.de


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