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Presseinformation

06. März 2020
Verstellen von Bienenständen: Imker müssen ab sofort Bescheinigung beantragen
Kreisveterinäramt will Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut verhindern

Kreis Steinfurt. Das Kreisveterinäramt Steinfurt weist darauf hin, dass Imkerinnen und Imker ab sofort eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung vorweisen müssen, wenn sie ihre Bienenstände innerhalb des Kreises Steinfurt verstellen. Bislang war das Bewegen von Bienen innerhalb der Kreisgrenzen nicht an eine solche Bescheinigung gebunden, da der Kreis in der Vergangenheit von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht hat.

 

Da im vergangenen Jahr allerdings die Amerikanische Faulbrut auf mehreren Bienenständen ausgebrochen ist, gilt diese Regelung nun nicht mehr. Das Kreisveterinäramt hat das Ziel, so ein unkontrolliertes Ausbreiten der Amerikanischen Faulbrut und eine Zuspitzung der Seuchenlage zu verhindern.

 

Der Kreis Steinfurt hat kürzlich alle im Kreisgebiet registrierten Imkerinnen und Imker in einem Anschreiben über die Neuerungen und die Voraussetzungen bei der Antragsstellung informiert. So darf der jeweilige Bienenstand nicht in einem Sperrgebiet liegen und die für die Überprüfung notwendigen Proben müssen von einem in Nordrhein-Westfalen anerkannten Bienensachverständigen entnommen werden. Es dürfen außerdem nicht mehr als sechs Völker in einer gemeinsamen Sammelprobe erfasst werden. Die anschließende Untersuchung muss dann in einem für die Amerikanische Faulbrut akkreditierten Labor durchgeführt werden. Das Untersuchungsergebnis sollte zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als 14 Tage sein.

 

Der Antrag auf die Gesundheitsbescheinigung war dem Schreiben des Kreises beigefügt und steht auch im Internet unter www.kreis-steinfurt.de unter dem Suchbegriff „Wandergenehmigung“ zur Verfügung. Weitere Fragen beantwortet das Kreisveterinäramt telefonisch unter 02551 69 2921 oder per E-Mail an amt39@kreis-steinfurt.de.

 

Das Kreisveterinäramt weist außerdem darauf hin, dass Bienenhaltungen grundsätzlich bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster angemeldet sein müssen und fordert alle bisher nicht gemeldeten Imkerinnen und Imker auf, dies nachzuholen. Eine Nicht-Meldung entspricht einer Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de