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Landkreis Leer führt Maßnahmen zum Gelegeschutz durch

13. März 2020

Auf vielen Grünlandflächen im Landkreis Leer sind in den vergangenen Monaten zum Teil extreme Schäden durch Mäusefraß aufgetreten. Diese Schäden, die teilweise zu einer vollständigen Zerstörung der Grasnarbe geführt haben, machen Grünlandwiederherstellungsmaßnahmen durch die Landwirte zwingend erforderlich.

Aufgrund der nassen Witterung der vergangenen Wochen konnte ein Großteil dieser Maßnahmen bislang noch nicht durchgeführt werden, so dass diese in einem großen Umfang in den nächsten Wochen anstehen werden.

Für einige Teile des Landkreises bedeutet dies, dass hier potentielle Konflikte mit geschützten Vogelarten wie zum Beispiel Kiebitz, Uferschnepfe oder Rotschenkel auftreten können, da diese Arten, insbesondere der Kiebitz, zum Teil bereits ab circa Mitte März auf den Grünlandflächen brüten.

Der Landkreis Leer hat sich in den vergangenen Wochen intensiv dafür eingesetzt, mit den verschiedenen Akteuren vor Ort und in Hannover eine verträgliche Lösung für diese Situation zu finden. Damit die Bewirtschafter die dringend erforderlichen Grünlandwiederherstellungsmaßnahmen in dem Konfliktzeitraum dennoch durchführen können, wird der Landkreis Leer daher ab kommender Woche mit finanzieller Unterstützung des Niedersächsischen Umweltministeriums Gelegeschutzmaßnahmen in Wiesenvogelkerngebieten durch ein Gutachterbüro durchführen lassen.

Dies wird hiermit allen betroffenen Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten gemäß § 39 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz angekündigt. Konkret bedeutet dies, dass vorhandene Gelege mit Stangen markiert werden, damit diese dann beim Befahren der Flächen vom Bewirtschafter erkannt und umfahren werden können.

Diese Methodik ist allgemein anerkannt und wird seit Jahren in verschiedenen Wiesenvogelschwerpunkträumen Niedersachsens erfolgreich durchgeführt. Hierzu gehört unter anderem auch das nördliche Rheiderland sowie das Fehntjer Tief.

Die jetzt zusätzlich vorgesehenen Gelegeschutzmaßnahmen werden auf einer Fläche von mehr als 4000 Hektar schwerpunktmäßig im Rheiderland (außerhalb der bereits bestehenden Gelegeschutzkulisse), in Teilen Moormerlands und in Teilbereichen der Leda-Jümme-Niederung durchgeführt. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Landwirtschaft.

Für den jeweiligen Bewirtschafter haben die geplanten Schutzmaßnahmen den Vorteil, dass trotz einer Bewirtschaftung in einem kritischen Zeitraum artenschutzrechtliche Verbote mit relativ geringem Aufwand vermieden werden können.

Aufgrund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen kann der Gelegeschutz nicht auf jeder Fläche durchgeführt werden, auf der Mäusefraßschäden vorhanden sind und gegebenenfalls Wiesenvogelgelege zu erwarten sind, die Schwerpunkträume werden jedoch abgedeckt. In den Bereichen, in denen kein Gelegeschutz durch das Gutachterbüro durchgeführt wird, haben die jeweiligen Bewirtschafter je nach Vorkommen von Wiesenbrütern die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Regelungen in eigener Verantwortung zu beachten.     

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