Aufgrund der mittlerweile offiziellen Weisung des Landes Niedersachsen vom 13. März, wird ab Montag, 16. März, vorsorglich der Besuch von allen allgemein- und berufsbildenden Schulen (von Grundschulen bis zu Gymnasien), auch Schulen in freier Trägerschaft, und Kindertagesstätten, Horten und Einrichtungen der Kindertagespflege im Landkreis Leer bis 18. April untersagt. Damit soll eine schnelle Verbreitung des Coronavirus verhindert werden.
Eine Notbetreuung wird für Kinder, deren Eltern im Bereich Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge (grundlegende Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern und Dienstleistungen, zum Beispiel Wasser- und Stromversorgung, Lebensmittel) arbeiten, angeboten.
Für Kinder in Kindertagesstätten-Einrichtungen wird eine Notbetreuung zu den üblichen Öffnungszeiten gewährleistet. Für Schulkinder bis Jahrgang 8 wird eine Notbetreuung von 8 bis 13 Uhr gelten. Die Schülerbeförderung findet vorerst wie geplant statt.
Dafür werden kleine Gruppen in Kindertagesstätten und Schulen eingerichtet. Härtefälle (drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall und Vergleichbares) werden im Einzelfall durch die Städte und Gemeinden gemeinsam mit den Trägern vor Ort entschieden.
Abiturienten sollen ab dem 15. April wieder zum Unterricht erscheinen.
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Hinweis der Lebenshilfe Leer:
Ebenfalls geschlossen sind die staatliche anerkannte Tagesbildungsstätte, der Heilpädagogische Kindergarten Mikado sowie die Filius Krippen der Lebenshilfe Leer. Eine Notbetreuung wird auch hier wie in den Fällen oben gewährleistet. Es gibt in diesem Bereich keinen Fahrdienst. Der Fahrdienst für die Werkstätten findet statt.
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