Presseinformation

Nr. 120 Steinfurt, 15. März 2020


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Coronavirus: Kreis Steinfurt erläutert Aufheben von Quarantäne und Isolierung
Zwei Schaubilder verdeutlichen das Prozedere

Kreis Steinfurt. Die ersten Menschen, die aufgrund eines Kontaktes zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person vom Kreis Steinfurt in Quarantäne geschickt wurden und keine Symptome entwickelt haben, werden in den nächsten Tagen wieder ihr Zuhause verlassen können. Das nimmt der Kreis Steinfurt zum Anlass, das Verfahren zu erklären, nach dem die Quarantäne sowie die Isolierung aufgehoben werden:

 

Kontaktpersonen, also Menschen, die Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, werden für 14 Tage in Quarantäne geschickt. Entwickeln sie keine Symptome (dies muss die Gesundheitsbehörde für enge Kontaktpersonen per Tagebuch nachhalten), können sie ihr Zuhause nach erfolgter Genehmigung durch die Untere Gesundheitsbehörde Kreis Steinfurt wieder verlassen.

Details können die Kontaktpersonen der ihnen zugestellten Ordnungsverfügung entnehmen.

 

Wenn in der Quarantäne Symptome auftreten, wird auf das Coronavirus getestet. Fällt der Test positiv aus, wandelt sich die Quarantäne zur Isolierung. Ist das Ergebnis negativ, dauert die Quarantäne dennoch bis zum vorgesehenen Termin weiter an. Wichtig hierbei ist, dass tatsächlich bis zum 14. Tag in der Quarantäne noch Symptome auftreten können, daher kann ein Test beispielsweise am 4. Tag negativ, aber am 14. Tag positiv ausfallen.

 

Aus der Isolierung können Covid-19-Erkrankte frühestens 10 Tage nach dem ersten Auftreten von Symptomen entlassen werden. Zudem müssen sie dann seit mindestens 48 Stunden fieberfrei und seit mindestens 24 Stunden symptomfrei sein. Wenn das der Fall ist, werden zwei SARS-CoV-2-Abstriche im Abstand von 24 Stunden durchgeführt und nur, wenn beide negativ ausfallen, kann die Isolierung aufgehoben werden.

 

www.kreis-steinfurt.de

 





Corona Ablauf Quarantäne



Corona Ablauf Isolierung