Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes müssen weitere massive Anstrengungen auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens unternommen werden, um die Weiterverbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Dazu gehört es auch, Kontakte mit anderen Menschen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich soweit wie möglich zu reduzieren, damit weitere Infektionen vermieden werden können.
„Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen zur Corona-Pandemie nicht ausreichen“, sagt Bürgermeister Frank Helmenstein und appelliert an den Gemeinsinn und die Solidarität der Gummersbacherinnen und Gummersbacher: „Wenn wir jetzt zusammenhalten und das öffentliche Leben weitgehend einschränken, haben wir die Chance, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, vor allem in Rücksichtnahme auf die Schwächeren in unserer Gesellschaft.“
Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Gummersbach deshalb ab Montag, 16. März 2020, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 jegliche öffentliche Veranstaltung im Gummersbacher Stadtgebiet. Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften.
Ebenfalls bis untersagt sind musikalische und sonstige unterhaltende Veranstaltungen jeder Art; Diskotheken, Clubs, Bars, Kinos, Theater, Spielhallen und Wettbüros werden geschlossen.
Gestattet sind nur solche Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, wie z.B. Wochenmärkte. Aus diesem Grund bleibt ebenso der Besuch von Restaurants und Gaststätten möglich.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der Verfügung.
(s. Anlage)
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