Lippstadt. Aufgrund aktueller Entwicklungen und Erkenntnislagen erfolgte am 15. März 2020 ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2. Mit Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 setzt die Stadt Lippstadt diese verpflichtenden Erlassvorgaben zum Schutz der Bevölkerung unmittelbar um.
So gelten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach jeweils aktueller Einschätzung des Robert-Koch-Institutes) für den Zeitraum von 14 Tagen nach Aufenthalt in den entsprechend definierten Gebieten Betretungsverbote für Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Schulen etc.) sowie für Krankenhäuser, Tageskliniken etc.
In Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren. Dazu gehören beispielsweise Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen der Besucher. Maximal ist aber ein registrierter Besucher pro Bewohner/Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung zuzulassen.
Ab Montag (16.03) sind alle sogenannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos und Museen zu schließen. Auch der Betrieb von Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen ist untersagt. Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sind ab Dienstag (17.03) nicht mehr gestattet.
Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sind ab sofort in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden. Dazu gehören die Besucherregistrierung mit Kontaktdaten und eine Reglementierung der Besucherzahl dahingehend, dass Mindestabstände zwischen Tischen von zwei Metern gewährleistet sind. Außerdem muss über Aushänge zu richtigen Hygienemaßnahmen (laut Hinweisen des Robert-Koch-Institutes) informiert werden.
Grundsätzlich gilt, dass alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt sind. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und Vorsorge dienen oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z. B. Wochenmärkte).
Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet.
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Allgemeiner Informationshinweis
Bürgerinnen und Bürger finden Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Coronavirus auf einer Website des Kreisgesundheitsamtes des Kreises Soest. Diese Website ist auch auf der Seite der Stadt Lippstadt (www.lippstadt.de) direkt verlinkt. Das Gesundheitsamt des Kreises bietet ein Infotelefon an mit Antworten und Hinweisen zum Thema Corona-Krankheit, Sars-CoV-2, Symptomen, Inkubationszeit und Möglichkeiten, sich zu schützen. Das Infotelefon ist aktuell montags bis freitags zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung sowie samstags und sonntags von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 02921/303060 erreichbar. Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Lippstadt hat speziell für Rückfragen zur Allgemeinverfügung der Stadt Lippstadt unter 02941/ 980-536 oder 02941/ 980-540 eine Informationshotline geschaltet, die zwischen 10 und 12.30 Uhr und 14 und 16 Uhr erreichbar ist.
Außerhalb der Sprechzeiten können Bürgerinnen und Bürger sich auch an das „Bürgertelefon Coronavirus“ des Gesundheitsministeriums NRW richten, das montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter der Nummer 0211/91191001 erreichbar ist. Das Land NRW bietet unter land.nrw/corona zudem eine zentrale Informationsplattform für Bürgerinnen und Bürger an, um sich über aktuelle Entwicklungen rund um das Corona-Virus zu informieren.
Hier werden alle Maßnahmen und Entscheidungen der Landesregierung erläutert, die der Eindämmung des Corona-Virus dienen. Erlasse, Dokumente und Informationen aus allen Ressorts werden ebenfalls gebündelt zur Verfügung gestellt.
Pressekontakt: Frau Scharte, Pressestelle, pressestelle@stadt-lippstadt.de,Tel: 02941/980-313
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten: