#Meldungsdatum#
3 Schritte zum Test

Gesundheitsamt und Kassenärztliche Vereinigung verbessern Verfahrensablauf: Abstriche nur nach vorheriger Terminabsprache



Die Ausbreitung des Corona-Virus führt zu einer hohen Belastung im Gesundheitsamt und in den Praxen der niedergelassenen Ärzte. In zahlreichen Fällen suchen Personen auf direktem Weg die Einrichtungen auf, um Tests einzufordern - auch dann, wenn keine begründeten Verdachtsmomente vorliegen. Das Gesundheitsamt und die Kassenärztliche Vereinigung machen daher auf die festgelegten Schritte aufmerksam, die zum Test führen:

1. Schritt: Wer Beschwerden und Symptome wie Husten, Heiserkeit, Schnupfen oder Halsschmerzen aufweist, sollte Kontakt zu seinem niedergelassenen Hausarzt oder zur Kassenärztlichen Vereinigung (116 117) aufnehmen. Ein unangekündigter Besuch in einer Praxis (auch nicht im Gesundheitsamt) sollte zur Entlastung der Praxen und zum Schutz der Ärzte sowie anderweitig erkrankter Patienten im Wartezimmer unbedingt unterbleiben. Der Hausarzt kann dann erfragen, ob überhaupt ein Coronainfektionsrisiko bestand und ein Abstrich sinnvoll ist. Wer Kontakt zu einer an dem Corona-Virus erkrankten Person hatte (15 Minuten/unter zwei Meter Abstand) sollte sich unbedingt nur telefonisch in jedem Fall beim Hausarzt melden. Allen Rückkehrern aus einem Risikogebiet (siehe RKI.de) ohne Symptome wird empfohlen, sich ab dem Tag der Rückkehr für 14 Tage in freiwillige Isolierung zu begeben. Erst bei Auftreten von Symptomen (s.o.) ist eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt empfohlen.

2. Schritt: Liegt ein vom Arzt diagnostizierter begründeter Verdachtsfall vor, meldet er dies dem Gesundheitsamt.

3. Schritt: Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zum Patienten auf, um für einen Test die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Um das Gesundheitsamt und die Praxen der Hausärzte zu entlasten, haben Stadt und Kassenärztliche Vereinigung diesen Verfahrensablauf festgelegt. Wichtig: die drei Schritte zum Test sind unbedingt einzuhalten. Es werden nur Personen getestet, die auch einen Termin für einen Abstrich erhalten haben.




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