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Presseinformation

17. März 2020
Coronavirus: Kreis Steinfurt ändert Verfahren zur Aufhebung von Quarantäne und Isolierung
Aktuelle Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts

Kreis Steinfurt. Wann Menschen die Quarantäne oder die Isolierung verlassen können, ändert sich jetzt im Kreis Steinfurt. Grund sind aktualisierte Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

 

Menschen, die nach jeweils individueller Bewertung der Unteren Gesundheitsbehörde des Kreises Steinfurt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne abgesondert werden, dürfen diese erst nach Genehmigung durch die Untere Gesundheitsbehörde wieder verlassen. Treten während der Quarantäne keine Krankheitssymptome auf, wird diese durch die Untere Gesundheitsbehörde aufgehoben werden.

 

Treten hingegen Symptome auf, wird ein Abstrich auf SARS-CoV-2 durchgeführt. Ist das Ergebnis positiv, wandelt sich die Quarantäne zur Isolierung für mindestens 14 Tage nach Symptombeginn. Weitere Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Erkrankten durch die Untere Gesundheitsbehörde.

 

Ist das Ergebnis des Abstrichs negativ, wird die Quarantäne dennoch frühestens 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall und Symptomfreiheit aufgehoben. Denn: Auch wenn beispielsweise nach vier Tagen Quarantäne ein Test negativ ist, kann die Erkrankung dennoch bis zum 14. Tag nach Symptombeginn auftreten.

 

COVID-19-Erkrankte befinden sich in Isolierung und können diese erst 14 Tage nach dem ersten Auftreten der Symptome oder der Entlassung aus dem Krankenhaus (wegen COVID-19) sowie Fieber- und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden innerhalb dieser 14 Tage verlassen.  

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de