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Lippstadt, Meldung vom 18.03.2020
Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Corona-Eindämmung wie Schließung von Geschäften
Ausnahmen für Lebensmittelläden, Apotheken etc. / Cafés und Kneipen müssen Betrieb einstellen

Lippstadt. Mit einem weiteren Erlass hat das Landeskabinett am Dienstag, 17. März 2020, zusätzliche umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Dieser wurde zum 18. März nochmals konkretisiert bzw. aktualisiert. Ziel der Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte in der Bevölkerung weiter zu reduzieren und so die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

 

Zu diesem Zweck wurde unter anderem beschlossen, grundsätzlich alle Verkaufsstellen des Einzelhandels ab dem 18.03.2020 zu schließen. Davon ausgenommen sind Angebote des täglichen Bedarfs. Zugleich wird für diese wichtigen Angebote die Öffnung an Sonn- und Feiertagen gestattet. Hierzu zählen beispielsweise Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel und Apotheken.
 

In Ergänzung zu den Allgemeinverfügungen vom 16.  und 17. März setzt die Stadt Lippstadt mit Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 diese verpflichtenden Erlassvorgaben zum Schutz der Bevölkerung unmittelbar um.

  
Die Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Bewältigung der Auswirkungen beinhalten unter anderem folgende Eckpunkte:


Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Davon ausgenommen sind: Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.      

 

Folgenden Geschäften ist bis auf weiteres darüber hinaus auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag): Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.

 

Der Zugang zu Einkaufszentren etc. ist ab dem 18.03.2020 nur gestattet, wenn sich dort die oben genannten wichtigen Ausnahmen wie beispielsweise Apotheken etc. befinden und auch nur zu dem Zweck, diese Einrichtungen aufzusuchen.

 

Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen treffen.

 

Alle Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser, alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Reisebusreisen, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sind ab sofort zu schließen bzw. ist der Betrieb einzustellen.

 

Alle Spiel- und Bolzplätze werden geschlossen. Dies gilt nicht nur für städtische, sondern auch für private Anlagen.

 

Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen wird beschränkt und ist nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten. Auflagen sind die Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, die Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von zwei Metern, Hygienemaßnahmen sowie Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und müssen spätestens um 15 Uhr schließen.

 

Übernachtungsangebote dürfen nur noch zu nichttouristischen Zwecken genutzt werden.

 

Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.

 

Sie finden die Allgemeinverfügung der Stadt Lippstadt unter www.lippstadt.de/coronavirus

 

 



Pressekontakt: Frau Scharte, Pressestelle, pressestelle@stadt-lippstadt.de,Tel: 02941/980-313
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