Unna, den 18. März 2020
Kolter appelliert an Unnaer Bürger*innen
Bürgermeister erlässt neue Allgemeinverfügung
Kreisstadt Unna.
In einer gemeinsamen Vereinbarung haben heute die Bürgermeister*innen der Städte und Gemeinden im Kreis Unna mit Landrat Michael die weitere Vorgehensweise zum Umgang mit dem Coronavirus abgestimmt. Vereinbarungsgemäß wird der Kreis Unna hierüber die Öffentlichkeit informieren. Darüber hinaus hat der Unnaer Bürgermeister Werner Kolter auf Anweisung des Landes eine neue Allgemeinverfügung für die Kreisstadt Unna zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen.
„Die Verlangsamung der Infektionen bleibt unser oberstes Ziel. Wir sind uns bewusst, dass wir den Bürger*innen viel abverlangen, aber nur so können wir die Herausforderung gemeinsam und solidarisch bewältigen“, sagt Bürgermeister Werner Kolter.
Grundlage für die neue Allgemeinverfügung ist der jüngste Erlass der NRW-Landesregierung, der weite Teile des öffentlichen Lebens berührt. Die neuen Regelungen treten unmittelbar in Kraft.
Im Wesentlichen geht es dabei um die Schließung von Geschäften des Einzelhandels und klare Reglementierungen für die Gastronomie.
Ausgenommen von Schließungen sind nur:
- Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Friseure
- Reinigungen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- Großhandel
Restaurants und Speisegaststätten dürfen ab sofort frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens um 15 Uhr zu schließen. (Die Allgemeinverfügung finden Sie zum Nachlesen hier).
Bei der Veröffentlichung der neuen Allgemeinverfügung dankte Bürgermeister Werner Kolter allen, die derzeit zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens einen außerordentlichen Beitrag leisten. An die Unnaer Bürgerinnen und Bürger wandte Kolter sich mit dem dringenden Appell: „Bitte reduzieren Sie ihre sozialen Kontakte, bleiben Sie möglichst zu Hause. Befolgen Sie bitte die Allgemeinverfügungen und Anordnungen der Behörden.“
Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Pressestelle
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