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Presseinformation

18. März 2020
Kreis Steinfurt rät: Polizei informieren, wenn sich Menschen nicht an die Verhaltensregeln halten
Verstoß gegen die Allgemeinverfügung ist strafbar

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt bittet nochmals die Bevölkerung um einen besonnenen Umgang mit Sozialkontakten. Den Krisenstab erreichen Meldungen, dass beispielsweise große Geburtstagsfeiern oder Partys mit vielen Leuten im Kreisgebiet stattfinden. Dies widerspricht den Allgemeinverfügungen der Kommunen. Menschen, denen zurzeit in ihrem Umfeld etwas auffällt, was den Allgemeinverfügungen zuwiderläuft, können die Polizei unter der Nummer 110 informieren.

 

Strafbar ist auch, die Isolierung, die für Covid-19-Erkrankte ausgesprochen wird, oder die Quarantäne, die für Kontaktpersonen angeordnet wird, vorzeitig zu verlassen. Dabei ist zu beachten, dass die Quarantäne auch dann mindestens 14 Tage andauert, wenn ein zwischenzeitlicher SARS-CoV-2-Abstrich negativ ist. Symptome können nämlich bis zu 14 Tage lang auftreten!




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de