Lippstadt. Die Zahl der SARS-CoV-2-Infizierten im Kreis Soest und auch in Lippstadt ist bei den Reiserückkehrern aus den Risikogebieten, insbesondere den Skigebieten, aktuell drastisch gestiegen. Die Stadt hat deshalb ihre Allgemeinverfügungen vom 14.03.2020, 17.03.2020 und 18.03.2020 zu kontaktreduzierenden Maßnahmen ergänzt und aktualisiert.
Ab sofort gilt: Reiserückkehrer aus Risikogebieten - unabhängig davon, ob sie Symptome einer Corona-Virus-Infektion haben oder nicht - müssen sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Das bedeutet: Es ist ihnen in dieser Zeit untersagt, ihre Wohnung ohne die ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes Kreis Soest zu verlassen und Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Wenn der Kontakt mit anderen Personen von außen zwingend notwendig ist, muss dies mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden und entsprechende Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Je nachdem, wie sich der Gesundheitsverlauf entwickelt, kann die häusliche Isolierung verlängert werden. Ein Ende der Quarantäne kann zum Ende der Frist nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt und bei mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit erfolgen.
„Es ist wichtig, dass sich Personen in häuslicher Quarantäne streng an die Anordnungen des Gesundheitsamtes halten und auf die Aufforderungen schnell reagieren. Dazu gehören auch Untersuchungen, Abstriche und Blutentnahmen.“, erklärt Bürgermeister Christof Sommer. Bis zum Ende der Quarantäne müssen die Personen zudem zweimal täglich ihre Körpertemperatur messen und ein Tagebuch zu den Symptomen und Kontakten führen. „Auch Kontakte in den vorherigen Tagen sollten - soweit Sie sich erinnern können - angegeben werden“, betont Sommer.
Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Kreis Soest meldet sich regelmäßig, um sich über die häusliche Quarantäne sowie über den Gesundheitszustand informieren zu lassen. „Sollten Sie Symptome entwickeln, werden Sie gebeten, das Gesundheitsamt Kreis Soest unter der Telefonnummer 02921/30-2130 zu kontaktieren“, so Christof Sommer.
Während der Quarantäne sollten zudem einige wichtige Hygieneregeln beachtet werden.
So sollte nach Möglichkeit eine Einzelunterbringung in einem gut belüfteten Einzelzimmer erfolgen. Andere Personen im Haushalt halten sich am besten in anderen Räumen auf oder halten zumindest einen Abstand von 1 bis 2 Metern ein. Bei gemeinsam genutzten Räumen ist eine zeitlich getrennte Nutzung sinnvoll, indem beispielsweise die Mahlzeiten nacheinander eingenommen werden. Grundsätzlich sollten alle Räume, die von mehreren Personen genutzt werden, wie zum Beispiel Küche und Bad, regelmäßig gelüftet werden. Eine ausreichende Handhygiene, sowie Abstand beim Husten und Niesen sind weitere wichtige Maßnahmen. Zum Trocknen der Hände sollten außerdem Einwegpapiertücher verwendet oder die Handtücher regelmäßig ausgetauscht werden, wenn sie feucht sind.
„Eine Quarantäne ist eine besondere Situation, die natürlich mit vielen Einschränkungen einhergeht. Diese sind aber dringend notwendig, um Risikogruppen zu schützen und die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern“, betont Christof Sommer und bedankt sich schon jetzt für die Kooperation der Reiserückkehrer.
Hintergrundinformation
Aktuelle Risikogebiete sind nach dem Robert-Koch-Institut (Stand: 19.03.2020): Italien, Iran, In China: Provinz Hubei (inklusive Stadt Wuhan), In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang), In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), In Österreich: Bundesland Tirol, In Spanien: Madrid, In den USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York.
- die sich im weiteren Verlauf herausstellenden Risikogebiete eingeschlossen (vgl. unter www.rki.de).
Pressekontakt: Frau Scharte, Pressestelle, pressestelle@stadt-lippstadt.de,Tel: 02941/980-313